Totschlagsurteil gegen 81-Jährige rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich bestätigt, mit dem eine 81-jährige Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Aurich. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich bestätigt, mit dem eine 81-jährige Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Das teilte das Landgericht am Mittwoch mit.


Das Urteil ist damit rechtskräftig, lediglich die Adhäsionsentscheidung wurde aufgehoben. Die Schwurgerichtskammer stellte fest, dass der Ehemann der Angeklagten seit 2012 an einer fortschreitenden Parkinson-Erkrankung mit zusätzlicher dementieller Entwicklung litt. Die Angeklagte, die als Krankenschwester ausgebildet ist, übernahm die Pflege ihres Ehemannes allein. Über Jahre hinweg kam es wiederholt zu verbalen und körperlichen Übergriffen ihrerseits.

Spätestens seit Sommer 2023 fixierte sie ihren Ehemann regelmäßig auf dem Bett und unterließ notwendige ärztliche Behandlungen. Am Morgen des 13. Dezember 2023 verabreichte die Angeklagte ihrem Ehemann eine größere Menge Müsli mit festen Bestandteilen, obwohl sie sich seiner erheblichen Schluckstörungen bewusst war. Das Müsli gelangte in die Atemwege des Opfers, was zu seinem Tod führte.

Nach dem Vorfall verständigte die Angeklagte den Rettungsdienst erst mit erheblicher Verzögerung. Die Schwurgerichtskammer kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte ihren Ehemann gezielt töten wollte, was durch zahlreiche Indizien untermauert wurde.


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