Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag zu Mountainbike-Trails im Deister ab

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des Vereins Deisterfreun.de e.V. gegen die behördlichen Verfügungen zum Mountainbiken im Deister abgelehnt.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des Vereins Deisterfreun.de e.V. gegen die behördlichen Verfügungen zum Mountainbiken im Deister abgelehnt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.


Die 9. Kammer bestätigte damit vorläufig die Anordnungen der Region Hannover, die den Rückbau der Trails "Ladies Only", "Ü30" und "BMX-Trail" im Landschaftsschutzgebiet Norddeister sowie die Unterlassung von Veränderungen der Bodengestalt verlangt. Die Region Hannover hatte dem Verein für den Betrieb der Trails seit 2013/2014 befristete Befreiungen im Rahmen eines Pilotprojekts erteilt. Nach einer Evaluierung kam sie zu dem Schluss, dass das illegale Mountainbiking im Deister nicht abgenommen habe, und erteilte nach Ablauf der letzten Befreiung Ende 2025 keine neue.

Stattdessen ordnete sie den Rückbau an und drohte die Ersatzvornahme an. Der Verein machte dagegen Ansprüche auf Erteilung einer Erlaubnis oder Befreiung geltend und verwies auf die Gefährdung seiner Vereinszwecke. Das Gericht sah keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Die Trails stellten Veränderungen der Oberflächengestalt dar, die unter die Verbote der Schutzgebietsverordnung fielen, hieß es zur Begründung. Eine Zulassung sei nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig, es fehle an einer atypischen Sondersituation.

Die Untersagungsverfügung sei hinreichend bestimmt. Nur die Androhung eines Zwangsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung hob die Kammer auf.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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