NRW setzt auf Therapieunterstützung für suchtkranke Straftäter

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzesantrag im Bundesrat einzubringen, der verurteilten Drogenabhängigen weiterhin Bürgergeld während einer Therapie garantieren soll.

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Drogenabhängiger (Archiv)
Drogenabhängiger (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzesantrag im Bundesrat einzubringen, der verurteilten Drogenabhängigen weiterhin Bürgergeld während einer Therapie garantieren soll. Das teilte das Justizministerium am Sonntag mit. Ziel der Initiative sei es, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Betroffenen während der Behandlung abzusichern und bürokratische Hürden abzubauen.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021, das suchtkranken Straftätern während einer Therapie nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes den Anspruch auf Sozialleistungen verwehrt. Dies führe in der Praxis dazu, dass vielen Betroffenen der Krankenversicherungsschutz entfällt und sie keine ausreichenden Mittel für ihren Lebensunterhalt während der Therapie haben.

Justizminister Benjamin Limbach sagte, dass das Prinzip "Therapie statt Strafe" suchtkranken Menschen eine echte Chance auf einen Neuanfang biete. Ein Scheitern des Konzepts würde bedeuten, dass untherapierte Drogenabhängige in die Gesellschaft entlassen werden müssten, was die Gefahr weiterer Straftaten erhöhe. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Februar 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr beraten werden konnte.

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