NRW will Beamte bei Volksverhetzung schneller rauswerfen

Extremisten im Staatsdienst sollen nach dem Willen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) leichter aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf. Extremisten im Staatsdienst sollen nach dem Willen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) leichter aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. "Bei Straftaten, die das Grundvertrauen in den Staat in hohem Maße erschüttern, müssen Beamte ohne weitere Verzögerung aus dem Dienst entfernt werden können", sagte Reul der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe).


"Bei Volksverhetzung ist das eindeutig der Fall." Reul verwies auf die jüngsten Beratungen der Innenministerkonferenz in München. Dort war unter anderem eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes beraten worden, um langjährige Disziplinarverfahren zu vermeiden. Konkret würde es im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung automatisch zu einem Rauswurf aus dem Staatsdienst kommen.

Bislang ist das nur bei schwersten Verletzungen der Dienstpflichten möglich wie etwa bei Hochverrat oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Bei extremistischen Äußerungen etwa von Polizisten gibt es dagegen oft eine jahrelange Parallelität von straf- und dienstrechtlichen Ermittlungen, die nicht selten ohne größere Konsequenzen enden. Zudem wünscht sich Reul eine Lockerung der Verjährungsfristen bei Volksverhetzungen durch Beamte. Nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länder ist die Verhängung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen oft nicht mehr möglich, wenn seit dem Dienstvergehen zu viel Zeit verstrichen ist.

"Den betroffenen Beamten soll klar sein, dass ihr Verhalten auch später noch sanktioniert werden kann", hieß es laut WAZ aus dem NRW-Innenministerium. Man wolle künftig auch Fällen effektiver begegnen können, "in denen eine schleichende, jahrelang unbemerkte Radikalisierung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zugrunde lag". Da es sich bei dem Beamtenstatusgesetz um ein Bundesgesetz handelt, sollen nun in Berlin weitere Schritte geprüft werden.


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