Region. Die russische Invasion der Ukraine und der unberechenbar scheinende Präsident Wladimir Putin haben die Angst vor einem Krieg auch in Deutschland geschürt. Es stellt sich die Frage, wie man auf den Fall der Fälle vorbereitet wäre. Eine zufriedenstellende Antwort kann es hier natürlich nicht geben. Aber eines ist klar. Öffentliche Schutzräume und Bunker spielen bei einem Angriff von außen keine Rolle mehr. Das teilt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Anfrage von regionalHeute.de mit.
"In Deutschland stehen keine öffentlichen Schutzräume mehr zur Verfügung", teilt Thorsten Grützner von der BImA mit. Der ursprünglichen Schutzraumkonzeption des Bundes habe die Ost-West-Konfrontation mit der Gefahr eines großflächigen Krieges mit Flächenbombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen zugrunde gelegen. Diese damalige Kriegsgefahr beinhaltete mehrere Eskalationsstufen, die mit der notwendigen Vorbereitungszeit der Schutzräume im Einklang standen. Eine solche Vorwarnzeit sei bei den heute anzunehmenden Bedrohungslagen nicht mehr gegeben. Ausgehend von einem derzeitig zu erwartenden Schadenszenario ohne Vorwarnzeit könnten die vorhandenen Schutzräume, mit Ausnahme des Schutzes vor Trümmern, keine sofortige Zuflucht mehr bieten. Im Einvernehmen mit den Ländern seien die öffentlichen Schutzräume des Bundes daher seit 2007 sukzessive rückabgewickelt worden.
Rund 1.400 Anlagen rückabgewickelt
Seit 2021 ist die BImA mit der Bewirtschaftung öffentlicher Schutzräume und deren Entwidmung aus der Zivilschutzbindung beauftragt. Die Entwidmung sei bereits weit vorangeschritten, berichtet Thorsten Grützner. Die ursprünglich 2.000 öffentlichen Schutzraumanlagen hätten überwiegend in Privateigentum sowie im Eigentum von Kommunen gestanden. Von diesen Anlagen seien in den westlichen Bundesländern bislang rund 1.400 Anlagen rückabgewickelt worden. Auch die verbleibenden Anlagen seien nicht einsatzbereit, da die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume bereits im Jahr 2007 eingestellt wurde. Die im Ostteil Deutschlands bestehenden Schutzräume seien nach der Wiedervereinigung nicht in das Schutzraumkonzept des Bundes übernommen worden. Sie unterlagen daher zu keinem Zeitpunkt der Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).
Die Frage, wie viele solcher Schutzräume es wo in unserer Region gegeben hat beziehungsweise gibt, muss unbeantwortet bleiben. "Angaben zum Standort von Anlagen kann die BImA insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer nicht machen", betont Thorsten Grützner.
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