Oldenburg. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass die Mieterin eines Hauses nicht für einen Brandschaden haftet, der durch den Akku ihres E-Bikes verursacht wurde. Das Gericht teilte mit, dass die Frau nicht fahrlässig gehandelt habe, obwohl ihr Sohn mit dem Fahrrad zwei Monate vor dem Brand gestürzt war.
Der Wohngebäudeversicherer des Eigentümers hatte von der Haftpflichtversicherung der Mieterin einen Schadenersatz in Höhe von knapp 140.000 Euro gefordert.
Der Brand hatte im März 2023 ein Carport und angrenzende Gebäude beschädigt. Der Versicherer argumentierte, die Mieterin hätte den Akku nach dem Sturz im Januar durch eine Fachwerkstatt überprüfen lassen müssen.
Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch das OLG wiesen diese Forderung zurück. Die Richter sahen kein Verschulden, da das Rad nach dem Sturz äußerlich unbeschädigt war und die Herstellerinformationen keine explizite Prüfpflicht nach einem Stoß vorsahen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Verbraucher grundsätzlich darauf vertrauen dürften, Lithium-Ionen-Akkus in Alltagsgegenständen gefahrlos nutzen zu können.
Ein Brand sei nach Herstellerangaben ein sehr seltenes Ereignis. Zudem gebe es weder eine gesetzliche Wartungspflicht noch entsprechende Empfehlungen des Herstellers.
Nach einem entsprechenden Hinweis des Senats zog der klagende Versicherer seine Berufung zurück, womit das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wurde.
OLG: Keine Haftung für Carport-Brand nach E-Bike-Sturz
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass die Mieterin eines Hauses nicht für einen Brandschaden haftet, der durch den Akku ihres E-Bikes verursacht wurde.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

