Region. „Skandalös!“ So bezeichnen die Organisatoren der für Samstag geplanten Fahrraddemos zwischen Braunschweig und der geplanten Weiterbautrasse der A39 die Verbote, auf der Autobahn demonstrieren zu dürfen. Wie in einer Pressemitteilung berichtet wird, wolle man die Fahrrad-Demo trotzdem durchführen. Und man habe Klage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingereicht.
Die Versammlungsbehörden und das Verwaltungsgericht Braunschweig hätten sich dabei auf eine fast 30 Jahre alte Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichtes bezogen. Dieses hätte damals die Nutzung von Autobahnen für Demonstrationen grundsätzlich verboten, berichtet die Bürgerinitiative Baumschutz Braunschweig im Namen aller Veranstalter. „Dieser Beschluss ist längst durch viele andere Verwaltungsgerichte und durch das höherrangige Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden“, so Max Kannenberg von greenpeace Braunschweig, „das ist allein schon dadurch bewiesen, dass es in den letzten Jahren immer wieder Raddemos auf Autobahnen gegeben hat.“
„Es macht den Anschein, dass hier die stärker werdende Verkehrswendebewegung beschnitten werden soll. Offenbar geht es um die Unterstützung von Autokonzernen, weiter ungestört Profite machen zu können“ heißt es von den Verkehrswende-Initiativen, die die Raddemo gemeinsam durchführen wollen. Das zeige sich auch in der Begründung der Verbote, wonach eine ungestörte Produktion im VW-Werk wichtiger sei als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am selbstgewählten Ort.
Profit vor Grundrecht?
„Es ist eine Unverschämtheit, ausgerechnet dem größten Arbeitgeber der Region den Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz zuzubilligen. Dieser Artikel dient gerade dem Schutz der Arbeiter:innen vor den Konzernen – und nicht dem Schutz von Profit und Ausbeutung durch eben diese. Das ist reine Klassenjustiz“, fügt Ratsherr Peter Rosenbaum empört hinzu. „Der Profit von VW wird schon lange höher gewichtet als Klimaschutz und wichtiger als die ständige Lebens- und Gesundheitsgefahr durch den Autoverkehr – und jetzt auch noch wichtiger als ein Grundrecht.“ so Birgit Huvendieck von der BI Baumschutz.
Durch die versammlungsunfreundliche Taktik der Behörden, die Verbote sehr kurzfristig herauszugeben, sei ein Gang zum Bundesverfassungsgericht zeitlich nicht mehr möglich. Ein weiterer Rechtsbruch sei, dass keine sogenannten "milderen Mittel" erwogen wurden. So sei weder geprüft worden, ob zumindest ein Teil der geplanten Autobahnabschnitte befahren werden könne, noch sei eine Bewertung der einzelnen Abschnitte erfolgt. Dazu Anmelder Edmund Schultz: „Die Demo ist seit rund zwei Monaten angemeldet. Und jetzt, ein paar Tage vor Beginn des Ganzen, kommt plötzlich das Verbot? Ich habe den Eindruck, die Verwaltungsbehörden und Gerichte haben sich untereinander abgesprochen, damit uns AntragstellerInnen die Zeit ausgeht, den gerichtlichen Weg ganz bis zu Ende zu gehen. Wie so oft ist die Behörde, die Versammlungen ermöglichen soll, eine Versammlungs-Verhinderungsbehörde!“
Die Klage beim OVG Lüneburg wurde heute eingereicht. Edmund Schultz ergänzt: “Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens findet die Demo auf jeden Fall statt, unabhängig von der Route und auch bei Regen. Außerdem gibt es schon erste Pläne, wie der Weg auf die Autobahnen über die Gerichte beim nächsten Mal gelingen kann.“
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