Organisierte Kriminalität: Professioneller, digitaler, skrupelloser

Niedersachsens Innenminister und Justizministerin stellten heute die aktuelle Entwicklung vor. Demnach gab es im vergangenen Jahr einen Höchststand an Verfahren.

Die Sprengung von Geldautomaten gehört zu den Schwerpunkten.
Die Sprengung von Geldautomaten gehört zu den Schwerpunkten. | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und die Niedersächsische Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, haben am heutigen Donnerstag gemeinsam das Lagebild der Polizei und der Justiz „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen 2021“ vorgestellt. Demnach ist ein Höchststand an Verfahren zu verzeichnen, was auch auf eine entschlüsselte Täter-Kommunikation zurückzuführen ist. Aktuell stehen Geldautomatensprengungen und Clankriminalität im Fokus. Das berichtet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in einer Pressemitteilung.



„Die Organisierte Kriminalität stellt sich zunehmend professioneller und digitaler auf - bei einem gleichzeitig hohen Maß an Skrupellosigkeit", erklärt Innenminister Pistorius. Die Täterinnen und Täter gingen arbeitsteilig und grenzüberschreitend vor, sie arbeiteten in einem konspirativen, hochgradig abgeschotteten Umfeld und scheuten weder vor Gewalt, noch vor Bedrohungen zurück. Die Delikte reichten von Betrug und Diebstahl bis hin zu schwerster Kriminalität und sogar Tötungsdelikten.

Schwerer Schlag gelungen


Mit der Offenlegung von Täterkommunikation, insbesondere über die Entschlüsselung kryptierter Endgeräte, habe die Polizei der Organisierten Kriminalität einen Schlag versetzen können. Die Ermittlerinnen und Ermittler hätten tiefe Einblicke in die ungefilterte Kommunikation diverser Gruppierungen bekommen und konnten viele Ermittlungsverfahren einleiten - so viele wie nie zuvor innerhalb eines Jahres in Niedersachsen. "Auch aufgrund dieses Anstiegs haben wir im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich mehr Personal in diesem Bereich eingesetzt und die Verfahren haben schneller zu Ermittlungserfolgen geführt", so Pistorius.

Die Drogenkriminalität bilde weiterhin den Schwerpunkt der Taten. "Auch kriminelle Clans, das wissen wir bereits aus den Vorjahren, sind sehr aktiv im Bereich der Organisierten Kriminalität. Wir werden deshalb alle Straftaten dieser Gruppen gemeinsam mit der Justiz weiterhin sehr niedrigschwellig bekämpfen. Unsere Null-Toleranz-Strategie setzt gerade bei Clankriminalität bereits bei Verkehrsverstößen und ähnlichen Sachverhalten schon im Bereich der Ordnungswidrigkeiten an“, betont der Innenminister. Geldautomatensprengungen sind ein weiterer Tatschwerpunkt. Hierzu hatte sich Boris Pistorius erst kürzlich geäußert. Mehr lesen Sie hier.

Neue Zentralstelle gegründet


Justizministerin Dr. Wahlmann betont: „Bei der Strafverfolgung geht die niedersächsische Justiz im Bereich der Automatensprengungen neue Wege. Am 1. Dezember hat eine neue Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück die Arbeit aufgenommen. Diese Zentralstelle ist nun landesweit zuständig für jeden neuen Fall eines gesprengten Geldautomaten. Diese Zentralisierung ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, um Strukturen und Hintergründe dieser Taten zu erkennen."

Zu einem weiteren Schwerpunkt des Lagebildes – der Betäubungsmittelkriminalität – sagt Justizministerin Dr. Wahlmann: „Die Erkenntnisse aus entschlüsselten kryptierten Endgeräten haben zu zahlreichen neuen Verfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität geführt. So wurden zum Beispiel allein in den EncroChat-Verfahren zirka 1,4 Tonnen Cannabisprodukte, 36,5 Kilogramm Kokain und über 56,5 Kilogramm synthetische Drogen sichergestellt. Das ist eine bis dahin ungeahnte Größenordnung. Die Überwachung und Auswertung kryptierter Täterkommunikation ist daher auch in Zukunft von herausragender Bedeutung für die Strafverfolgungsbehörden. Die Rechtsprechung ist dabei auf der Seite der Ermittlerinnen und Ermittler. Der Bundesgerichtshof hat den Streit über die Verwertbarkeit der EncroChat-Daten vorläufig beendet, indem er in einer umfassend begründeten Entscheidung die Verwertbarkeit bejaht hat.“

Wesentliche Inhalte des Lagebildes


Die niedersächsische Polizei führte im Jahr 2021 im Auftrag niedersächsischer Staatsanwaltschaften 78 Ermittlungsverfahren (Vorjahr 58) durch, 12 weitere Ermittlungskomplexe wurden von den Bundesbehörden (BKA, Bundespolizei und Zoll) bearbeitet (Vorjahr 10). Bei diesen 78 gemeldeten Verfahren ging es zum größten Teil um den Handel mit oder den Schmuggel von Betäubungsmitteln (52 Verfahren). Weitere Schwerpunkte der Ermittlungen lagen in den Bereichen der Eigentumskriminalität (9 Verfahren) und der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben (8 Verfahren).

Insgesamt wurde in Bezug auf alle in Niedersachsen geführten Verfahren (einschließlich der Bundesbehörden) gegen 652 Tatverdächtige (Vorjahr 520) aus 49 verschiedenen Staaten ermittelt. Tatverdächtige deutscher Nationalität stellten dabei mit 296 Personen den größten Anteil, gefolgt von türkischen (62) und russischen (40) Staatsangehörigen.

Knapp 167 Mio. Euro Gesamtschaden


Der hochgerechnete Gesamtschaden der Organisierten Kriminalität (OK) lag im Jahr 2021 bei knapp 167 Mio. Euro. Insgesamt konnten allein im Bereich der OK Vermögenswerte von zirka 4 Mio. Euro vorläufig gesichert werden. Vielfach war die „Verschiebung“ von Vermögenswerten ins Ausland Ursache dafür, dass hier Vermögensermittlungen ins Leere liefen. In Bezug auf die Gesamtkriminalität konnten im Jahr 2021 insgesamt fast 48 Mio. Euro vorläufig gesichert werden, was etwa dem Wert des Jahres 2020 entspricht. Die Intensivierung der Vermögensabschöpfung im OK-Bereich bei Justiz und Polizei muss daher konsequent fortgesetzt und weiter optimiert werden.

Die mit der Verfolgung der organisierten Kriminalität befassten Spezialabteilungen der niedersächsischen Staatsanwaltschaften haben im Berichtszeitraum 2021 insgesamt 113 Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität bearbeitet. Die Abweichung zur Zahl der polizeilichen Verfahren (78) erklärt sich dadurch, dass bis zur endgültigen gerichtlichen Erledigung ein zeitlicher Überhang entsteht. Die Verfahren lagen schwerpunktmäßig im Bereich des Rauschgifthandels (61 Prozent); es folgen Delikte der Eigentumskriminalität (17 Prozent) und der Wirtschaftskriminalität (10 Prozent).

93 Angeklagte verurteilt


Von den niedersächsischen Gerichten wurden im Jahr 2021 insgesamt 45 Strafverfahren bearbeitet, in denen insgesamt 93 Angeklagte verurteilt worden sind. Im Jahr 2020 waren es 33 beendete gerichtliche Verfahren mit 105 Verurteilten. Der Durchschnittswert der verhängten Freiheitsstrafen betrug 3,99 Jahre; ein Trend zu höheren Strafen war feststellbar, insbesondere lagen weniger Strafen im bewährungsfähigen Bereich (2021: 29,1 Prozent; 2020: 37,6 Prozent). Die höchste mitgeteilte (Gesamt-)Freiheitsstrafe belief sich auf neuneinhalb Jahre. Im Bereich der Vermögensabschöpfung haben die Gerichte mit insgesamt angeordneten Einziehungen von ca. 12,3 Mio. Euro den Vorjahreswert von ca. 6,5 Mio. Euro fast verdoppelt.


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