Osterfeuer für Wolfsburg können angemeldet werden

Noch acht Wochen bis Ostern. Die Anmeldungen für die Osterfeuer können nun erfolgen.

Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. In zwei Monaten ist schon wieder Ostern und vielerorts werden dann wieder die Osterfeuer lodern Die Stadt Wolfsburg weist darauf hin, dass die Anmeldungen für die traditionellen Osterfeuer in Wolfsburg bereits laufen.



Die Anmeldungen für die Osterfeuer können online auf wolfsburg.de/veranstaltungsgenehmigung mit dem dort hinterlegten Formular direkt beantragt werden. Der Veranstalter bleibt für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

Das gilt es zu beachten


Das Ordnungsamt weist auf einige wichtige Grundregeln hin.
• Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung (z. B. Haus- und Sperrmüll) missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz.

• Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor Ostern begonnen werden, da es sonst zum Ablagern von Abfällen führen kann.
• Aufgeschichtetes Geäst und Pflanzenschnitt sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Kleinvögel, Igel und Wiesel. Daher ist es unbedingt erforderlich, das aufgeschichtete Material vor dem Anzünden auf- bzw. umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben.
• Es dürfen keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden.
• Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
• Die Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen.

Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden vom Service-Center der Stadt Wolfsburg unter der Behördennummer 115 beantwortet.

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