Patientenschutz-Stiftung gegen Neuregelung der Sterbehilfe

Die Stiftung Patientenschutz hat an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, die beiden an diesem Donnerstag im Parlament zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe abzulehnen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Dortmund. Die Stiftung Patientenschutz hat an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, die beiden an diesem Donnerstag im Parlament zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe abzulehnen. "Beide Gesetzentwürfe weisen große Defizite auf", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben).


So könne der freie Wille des Menschen nicht durch Pflichtberatungen überprüft werden. Dafür gebe es keine allgemeingültigen Kategorien. "Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet", argumentierte Brysch. Zudem werde in beiden Entwürfen das Problem der mangelhaften und defizitär finanzierten Suizidprävention nicht angegangen. Das gelte auch für die unzureichenden gesellschaftlichen Angebote für Alte, Einsame und Pflegebedürftige. "Die Gesetzentwürfe legitimieren unbeabsichtigt die Sterbehelfer-Praktiken in Deutschland", warnte Brysch. "Jede und jeder Abgeordnete hat jetzt die Chance, die Entwürfe aus guten Gründen mit einem klaren Nein verantwortungsvoll abzulehnen." Schon 2022 bei der Abstimmung über die allgemeine Impfpflicht habe das Parlament "mutig mit Nein" entschieden.

Dadurch sei ein ethisches Dilemma vermieden worden. Brysch forderte stattdessen, die Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick zu nehmen. "Schließlich erfordert ihr Tun höchste Sachkunde und sie haben zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird." Zudem habe jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande komme.

"Ausgeschlossen werden muss in jedem Fall, dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen. Denn wo Geld fließt, ist die Autonomie in Gefahr", mahnte der Patientenschützer.


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