Anmeldetermine der Schulanfänger des übernächsten Schuljahres


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Peine. Für das Schuljahr 2019/2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2012 bis 1. Oktober 2013 geboren sind oder für das Schuljahr 2018/2019 zurückgestellt wurden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Peine hervor.


Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.

Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind in den Monaten März, April und Mai in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen in der Zeit vom 12. März bis zum 24. April unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen. Sofern die genauen Anmeldetage und –zeiten noch nicht bekannt sind, können diese direkt bei den einzelnen Grundschulen oder beim Amt Bildung/Kultur der Stadt Peine, Telefon 05171/49-204, erfragt werden. Sie finden die Informationen auch im Internet unter www.peine.de, Rathaus / Bildung & Soziales / Schulen.

Nach der Anmeldung werden die Termine für die Feststellung der Sprachkenntnisse mitgeteilt. Die Schule stellt die deutschen Sprachkenntnisse nach einem vom Kultusministerium festgelegten und landesweit einheitlichen Verfahren fest. Die Sprachförderung beginnt im August 2018.


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