Peine. Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Dies teilte der Landkreis Peine mit.
Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Fachdienst Umwelt des Landkreises Peine gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite des Landkreises Peine unter www.landkreis-peine.de direkt auf der Vorschaltseite abrufbar.
Wichtige Information
Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Infos gibt es auch auf der Internetseite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html unter FAQ.
mehr News aus Peine