Antrag im Kreistag: Landkreis will gegen Schottergärten vorgehen

Mit einem Antrag im Kreistag will die Kreisverwaltung gegen sogenannte Schottergärten vorgehen. Darin rechnet die Verwaltung bereits jetzt mit langwierigen rechtlichen Auseiandersetzungen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Peine. Wie aus einer Beratungsvorlage für den Bauausschuss des Kreistages am gestrigen Dienstag hervorgeht, will der Fachdienst Bau- und Raumordnung der Kreisverwaltung mit Unterstützung des Kreistages gegen Schottergärten im Landkreis Peine vorgehen. Ein entsprechender Antrag wurde vonseiten der Verwaltung eingebracht, der am 25. Mai im Kreisausschuss beschlossen werden soll. Grund dafür sei, dass Schottergärten mit den Klimazielen nicht vereinbar seien und negative Auswirkungen auf das Kleinklima in ihrer direkten Umgebung hätten.



Die sogenannten "Schottergärten" sind schon lange umstritten, nicht nur im Landkreis Peine. Dabei handelten es sich um Flächen auf Privatgrundstücken, die mit Vlies oder Folien versiegelt und dann mit Kies oder Schotter abgedeckt wurden. Statt grünem Gras sind hier dann graue Steine zu sehen. Doch der Hauptpunkt des Streites geht nicht um die Ästhetik: Schottergärten sollen sich auch negativ auf das Mikroklima auswirken und bieten Insekten und anderen Tieren keinen Lebensraum. Das sei auch der Grund, warum die Kreisverwaltung nun dagegen vorgehen wolle. Dazu soll zunächst ein "ordnungsbehördliches Konzept" zum Umgang mit Schottergärten erarbeitet werden.

Nach Landesrecht erlaubt


Grundlage dafür soll laut des vorliegenden Antrags §9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sein, der besagt, dass nicht genutzte Flächen zwingend Grünflächen sein müssen. Ein Schottergarten, so die Argumentation der Landkreisverwaltung, sei eine ungenutzte Fläche und ihre Versiegelung damit nicht mit dem NBauO vereinbar. Sie könnte also anordnen, die Flächen wieder zu begrünen. Um aber rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssten "einheitliche Beurteilungskriterien, Grundsatzparamater, Prioritäten sowie die erforderlichen Ressourcen" her. Dafür soll mit dem aktuellen Antrag die Grundlage geschaffen werden.

Zugleich scheint sich die Verwaltung bewusst zu sein, dass dies nicht ihr populärster Beschluss werden dürfte: Im Antrag rechnet man bereits mit sich "länger hinziehenden rechtlichen Auseinandersetzungen". Dies bestätigte sich bereits in Braunschweig. Auch bei offensichtlichen Verstößen würde es wohl nicht zu einer schnellen Beseitigung der grauen Flächen kommen. Übrigens sollen Schottergärten nicht ganz verboten werden. Der Hauptgrund für diesen Antrag sind demnach mit Vlies und Folie versiegelte Flächen. Wer seine Kiesfläche aber " insektenfreundlich und wasserdurchlässig" gestalte, habe nichts zu befürchten.


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