Peine. Seit dem 1. Juli 2017 ist mit dem Prostituiertenschutzgesetz auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung Pflicht. Dabei wurde deutlich, dass die Frauen für einen Ausstieg aus der Prostitution zusätzliche Beratung benötigen. Diese soll nun mit der finanziellen Unterstützung der Stadt eingeführt werden.
Das geht aus einer Vorlage hervor, über die aktuell die Mitglieder des Landkreises diskutieren.
Bei den Beratungsgesprächen im Gesundheitsamt habe sich demnach gezeigt, dass die Problem von ausstiegswilligen Prostituierten vielfältig seien. So hätten sie unter anderem keine Krankenversicherung, keine Wohnmöglichkeit und kein Geld.
Halbe Stelle soll eingerichtet werden
Deshalb umfasst das Ausstiegskonzept für Prostituierte auch unterschiedliche Bereiche. So soll eine Belegwohnung eingerichtet werden, in der sich die Frauen zeitlich befristet aufhalten können. Für die begleitende Beratung soll eine zusätzliche halbe Stelle im Gesundheitsamt eingerichtet werden, die über das Land Niedersachsen finanziert wird. In diesem Rahmen könnten auch entsprechende therapeutische Maßnahmen gestartet werden.
Der Landkreis Peine wird, wenn der Antrag in der nächsten Kreisausschusssitzung angenommen wird, die Erstausstattung der Wohnung sowie einen Informationsflyer finanzieren.
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