Bürgschaft für Flüchtlinge - Bundesweite Lösung eingefordert

von Sandra Zecchino


Auch Peiner sind betroffen. Symbolbild: pixabay
Auch Peiner sind betroffen. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Peine. Um syrischen Flüchtlingen die Einreise zu erleichtern, wurden bis Mitte 2015 Bürgschaften unterzeichnet, die Ende des vergangenen Jahres teilweise zu großen Geldforderungen führten. In Peine wurden insgesamt 55 dieser Bürgschaften abgegeben. Das geht aus der Antwort des Niedersächsischen Landtages auf eine Anfrage der FDP hervor.


Mit der Aufnahmeanordnung Niedersachsens wurde insbesondere dem nachvollziehbaren Bedürfnis der in Deutschland lebenden Syrer, die für den Unterhalt ihrer von den Kriegsereignissen bedrohten Angehörigen aufkommen wollten und konnten, Rechnung getragen, diese auf legalem Weg zu sich holen zu können, wird in der Antwort das Verfahren erläutert. Voraussetzung für die Aufnahme syrischer Angehöriger sei unter anderem gewesen, dass deren Lebensunterhalt durch die hier lebenden Verwandten sichergestellt werde. Hierzu gaben die Angehörigen eine Verpflichtungserklärung - umgangssprachlich auch Bürgschaft genannt - ab. Die Möglichkeit, eine Verpflichtung zu unterschreiben, stand jedoch nicht nur den Angehörigen zur Verfügung, den Ausländerbehörden sei es auch möglich gewesen, weitere Verpflichtungserklärungen von Dritten anzunehmen.

In Folge der Einreise kam es teilweise zu Asylanträgen, die auch mit einer Schutzanerkennung nach dem Asylgesetz beschieden worden seien. In diesem Kontext ergab sich die für die Verpflichtungsgeber bedeutsame Rechtsfrage, ob mit der Schutzanerkennung die mit einer Verpflichtungserklärung verbundenen Erstattungspflichten für künftige Leistungen erlöschen. Das Land vertrat die Meinung, diese Verpflichtung erlöschen würde, sobald die Flüchtlinge offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden würden. Am 18. Dezember 2014 sei jedoch bereits darauf hingewiesen worden, dass nicht abschließend abgeschätzt werden könne, inwieweit diese Rechtsauffassung von allen Leistungsbehörden geteilt wird und es eventuell zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber den Verpflichtungsgebern kommen könne. Mittlerweile wurde auch durch ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt, dass die Rechtsauffassung des Bundes zutreffend gewesen sei. Die finanzielle Verpflichtung der Bürgen erlösche nicht, wenn der Status Flüchtling offiziell anerkannt ist.

Auch Peiner sind betroffen


Vor diesem Hintergrund wollte die FDP in wissen, wie viele Bürgschaften in Peine übernommen wurden und wie die Bürgen über ihre Pflichten aufgeklärt wurden.

Vor dem 18. Dezember 2014, an dem darauf hingewiesen wurde, dass es trotz einer Anerkennung zu Leistungsverpflichtungen kommen könne, haben 25 Peiner eine Bürgerschaft abgegeben, danach waren es 30. Nach eigenen Angaben seien alle Verpflichtungsgeber hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung belehrt worden. Eine solche Belehrung erfolgt zum einen schriftlich und wird durch Unterschrift bestätigt und zum anderen bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung mündlich. Explizit wurde darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungsgeber für alle entstehenden Kosten (ausgenommen Kosten der Krankenversicherung im Rahmen der Aufnahmeanordnung Syrien) ab dem Beginn der Einreise aufzukommen haben.

dabei alle Verpflichtungsgeber in einem Beratungsgespräch auf die eventuell eintretenden Zahlungsverpflichtungen hingewiesen worden. Verpflichtungsgeber, die in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zu den Verpflichtungsnehmern standen, wurden ausdrücklich auf die Folgen einer Verpflichtungserklärung hingewiesen. Alle Verpflichtungsgeber haben die Belehrungen nach bundeseinheitlichem Merkblatt unterzeichnet, die zur Akte genommen wurden. Ein Exemplar wurde den Verpflichtungsgebern ausgehändigt.

Wie geht es nun weiter?


Da die unklare Rechtslage nach Einschätzung des Ministeriums für Inneres und Sport mit dazu beigetragen hat, dass sich Verpflichtungsgeber nicht über die Reichweite der Verpflichtungen bewusst waren, hat sich Minister Boris Pistorius der Thematik angenommen und die Behandlung der Frage der Inanspruchnahme von Verpflichtungsgebern bei der Innenministerkonferenz (IMK) am 7. und 8.Dezember 2017 initiiert.

Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:
1. Die IMK stellt fest, dass im Rahmen der Programme der Länder zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge viele Verpflichtungsgeber bei der Abgabe ihrer Verpflichtungserklärung davon ausgegangen sind, dass ihre Verpflichtung mit der Anerkennung des Betroffenen als Schutzberechtigter endet. In einigen Ländern sehen sich Betroffene mit hohen Rückforderungen von öffentlichen Leistungen konfrontiert.
2. Die IMK bittet daher die Länder Niedersachsen und Hessen, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Gespräche zur Lösung der Problematik zu führen.

Pistorius hat sich weiterhin an das zuständige Bundesressort, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), gewandt und gebeten, dass Verpflichtungsgeber nicht unbillig und unangemessen in die Pflicht genommen werden. Dieses habe darauf dargestellt, dass zwar nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung die Behörden nicht generell auf die Inanspruchnahme der Verpflichtungsgeber verzichten könnten, allerdings ausreichende Spielräume für tragbare Lösungen im Einzelfall bestünden.

Darüber hinaus hat sich der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gewandt, die bestehenden Problematik erläutert und eine Lösung auf Bundesebene eingefordert. Diese stehe bisher noch aus.


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