Digitalbonus: Peines Mittelstand kann profitieren


Der Digitalbonus ist da - der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett gibt die wichtigsten Infos. Foto: CDU
Der Digitalbonus ist da - der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett gibt die wichtigsten Infos. Foto: CDU | Foto: CDU

Peine. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ab sofort kleine und mittlere Unternehmen in Peine bei Investitionen in die Digitalisierung unterstützt werden.


Damit unterstütze das CDU-geführte Wirtschaftsministerium ganz konkret niedersächsische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Digitalisierung stellt besonders kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen – auch finanziell. Hier setzen wir mit dem Digitalbonus an. Mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro werden Investitionen in digitale Hard- und Software sowie die IT-Sicherheit gefördert.“

„Der „Digitalbonus Niedersachsen“ kann ab sofort bei der NBank beantragt werden. Die Investitionen müssen mindestens 5000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen“, so Christoph Plett.

Ab Ende des Jahres werde in Kooperation mit der NBank erstmalig ein komplett digitales Antrags- und Bewilligungsverfahren eingesetzt. So können Anträge schneller und unbürokratischer gestellt und bewilligt werden.

Der Digitalbonus in der Übersicht



  • Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent; für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent

  • Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro

  • Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit


Wer wird gefördert?



  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

  • kleine freiberufliche Planungsbüros mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen


Was wird gefördert?



  • Investitionen in IKT (Informations- und Kommunikationstechnik)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln

  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln


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