Drogendealer vor Gericht: Er soll bewaffnet gewesen sein


Allein der Besitz eines sogenannten Butterfly-Messers ist schon strafbar. Symbolfoto: pixabay
Allein der Besitz eines sogenannten Butterfly-Messers ist schon strafbar. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Hildesheim/Peine. Bereits im Mai wurde ein damals 21-Jähriger Mann festgenommen, weil er mit Drogen gehandelt haben soll. Weiterhin wird ihm zu Last gelegt, eine illegale Waffe besessen zu haben und diese bei seinen "Verhandlungen" mit sich geführt zu haben. Nun kommt der Dealer vor Gericht.


Bei einer auf einen richterlichen Beschluss hin erfolgten Durchsuchung des Zimmers des 22 Jahre alten Angeklagten in der elterlichen Wohnung sollen die Beamten dort mehrere HundertGramm Marihuana, die zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen, sowie griffbereit ein sogenanntes Butterflymesser gefunden haben, so berichtet daszuständige Landgericht Hildesheim.

Neben dem Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht die Anklage auch von einem Verstoß gegen das Waffengesetz aus, da bereits der Besitz eines Butterflymessers strafbar ist.

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