First Responder Einheit in Liedingen noch nicht einsatzbereit

Bevor die Einheit wieder eingesetzt werden kann, müssen einige Dinge geklärt werden. Es fehle an den notwendigen Rahmenbedingungen.

Das Fahrzeug der First Responder Einheit Liedingen vor dem Rathaus der Gemeinde Vechelde.
Das Fahrzeug der First Responder Einheit Liedingen vor dem Rathaus der Gemeinde Vechelde. | Foto: Gemeinde Vechelde

Vechelde. Die First Responder Einheit in Liedingen erfüllt einen wichtigen Dienst. Aktuell gibt es allerdings Probleme, die zuvor geklärt werden müssen. Bis dahin ist die Einheit nicht einsatzbereit.



First Responder Einheiten können in die Trägerschaft einer Kommune übernommen und in die Freiwillige Feuerwehr eingegliedert werden, wenn die Kommune dies mittels ihres Ortsrechts, also per Satzung, entsprechend regelt. Durch den Satzungsbeschluss wird die Tätigkeit zu keiner Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Der Rat der Gemeinde Vechelde entscheidet, ob und wie derartige Systeme eingerichtet und betrieben werden. Eine bloße Anerkennung oder ein stillschweigendes Einverständnis reicht nach hiesigem Verständnis hierzu nicht aus. Dies erklärte die Gemeinde Vechelde in einer Pressemitteilung.

Rahmenbedingungen müssen geklärt werden


Durch den möglichen Satzungsbeschluss werden die First Responder nicht im Auftrage des Rettungsdienstes tätig und werden auch kein Bestandteil desselbigen. Die Pflichtaufgabe „Rettungsdienst“ verbleibt bei den Landkreisen und die First Responder werden – analog zu den Mobilen Rettern – ausschließlich parallel zum Rettungsdienst und niemals alleinig alarmiert.

"Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass ein derartiger Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Vechelde bis heute nicht gefasst wurden ist", so die Gemeinde. Darüber hinaus würde auch kein durch die Gemeinde Vechelde anerkanntes Konzept vorliegen, wie die First Responder innerhalb der Gemeinde ausgestaltet sind, welche Aufgaben ihnen obliegen, welche Ausrüstung genutzt und zur Verfügung gestellt wird und wer die (ärztliche/medizinische) Fachaufsicht übernimmt. Diese wichtigen Punkte, die in anderen Bundesländern zum Teil rechtlich vorgegeben sind, seien zurzeit in der Gemeinde Vechelde nicht geregelt.

Nicht einsatzbereit


Auch eine Nachvollziehbarkeit der im Jahr 2009 erfolgten Gründung sei nicht möglich, da eine entsprechende Dokumentation innerhalb der Verwaltung zum jetzigen Stand der Prüfung nicht vorliegen würde. Dies führe dazu, dass auch die Trägerschaft nicht zweifelsfrei geklärt werden könne.

Bürgermeister Tobias Grünert: „In enger Abstimmung mit Gemeindebrandmeister Peter Splitt, Ortsbrandmeister Mario Behrens und dem Fachdienst Feuerwehr besteht Einigkeit darüber, dass die First Responder in Liedingen unter den gegebenen Konstellationen nicht wieder einsatzbereit gemeldet werden können und neu aufgestellt werden müssen. Alles andere wäre grob fahrlässig und ein Affront gegenüber dem Ehrenamt. Wir lassen die First Responder nicht im Regen stehen, sondern werden, basierend auf den Vorgaben des Landkreises Peine, dem Rat der Gemeinde Vechelde empfehlen, die First Responder Liedingen neu zu gründen. Dies ist erforderlich, um die First Responder fest und eindeutig in der Trägerschaft der Gemeinde Vechelde zu verankern sowie alle notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.“


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