Peine. Am 18. September muss sich ein 22-jähriger Peiner vor dem Landgericht Hildesheim wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dabei solle er den Tod seiner Ehefrau billigend in Kauf genommen haben. Dies berichtet das Landgericht Hildesheim.
Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, am 23. Dezember vergangenen Jahres seine Ehefrau, die er zwei Monate zuvor geheiratet hatte, geschubst zu haben, während diese mit ihrer Mutter telefonierte. Der Angeklagte sei nicht mit dem Telefonat mit der Mutter einverstanden gewesen. Weil die Ehefrau nun sagte, dass sie keine Angst vor dem Angeklagten habe, solle dieser sie am Hals gepackt und kräftig gegen die Wand gedrückt haben. Daraufhin habe er seine Frau kräftig mit beiden Händen gewürgt und vom Boden in die Luft angehoben haben, wobei er tödliche Verletzungen zumindest in Kauf genommen haben soll. Der Angeklagte habe so lange zugedrückt, bis die Ehefrau das Bewusstsein verloren habe und dann selbst die Wohnung verlassen, wobei er den Tod der Frau infolge der Gewaltanwendung, der nicht eintrat, in Kauf genommen haben soll.
Am 19. Februar solle es zwischen den beiden Personen erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Hierbei solle der Angeklagte die Zeugin mit der Hand im Nacken gepackt und heruntergedrückt haben, um ihr den Schlüssel für die gemeinsame Wohnung zu entreißen. Wegen des Eingreifens eines Zeugen soll der Angeklagte dann von der Frau abgelassen haben. Der Prozess wird am 25. September und am 26. September fortgeführt.
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