Geflügelpest: Das müssen Spaziergänger beachten

von Frederick Becker


Symbolfoto: Privat
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Peine. Nach dem jüngsten Fall von Geflügelpest gibt es zwar keine neuen Restriktionsgebiete, Spaziergänger, insbesondere mit Hunden, sollten jedoch einige Regeln beachten, um nicht zur Ausbreitung des Virus beizutragen.


Hintergrund: Der hochansteckende Erreger der Geflügelpest, nämlich das Virus H5N8, wurde am Donnerstag bei einer verendeten Wildente nachgewiesen, die an einem Teich westlich des Salzgitter-Stichkanals und südwestlich von Bortfeld gefunden wurde.

Der Landkreis legt nach diesem jüngsten Nachweis des Virus keine neuen Restriktionsgebiete fest, weil es in der Umgebung der Fundstelle nur wenige kleinere Geflügelhaltungen gibt und im Kreisgebiet bereits seit Mitte November sämtliches Geflügel in Ställen oder überdachten, wildvogeldichten Volieren gehalten werden muss. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Erreger auch in anderen Bereichen des Landkreises weiterhin vorkommt. "Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ist es deshalb besonders wichtig, dass die Aufstallungspflicht und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin streng eingehalten werden", gibt der Landkreis bekannt.

Tote Vögel sollte man nicht anfassen


Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist als Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen das Referenzlabor. Ein Standort befindet sich in Braunschweig. Das Institut rät, den direkten Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. "Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen", heißt es in einem Interview, dass der Deutsche Jagdverband mit dem FLI führte, um die Waidleute über das korrekte Verhalten in Seuchenzeiten zu informieren.

Hunde sollten nicht von der Leine gelassen werden


Das Thema geht jedoch nicht nur Geflügelhalter und Jäger an, sondern auch Spaziergänger und Haustierhalter. Spaziergänger sollten, insbesondere in der Nähe von Teichen und Seen, die Wege nicht verlassen, und es nach Möglichkeit vermeiden, in Geflügelkot zu treten. Das gleiche gilt für Reiter. Wenn man unterwegs ist, insbesondere mit dem Auto, verteilt man den Erreger durch den Kot unter den Schuhsohlen unter Umständen im gesamten Kreisgebiet.

Katzen sollten daheim bleiben. Hunde dürfen wegen der Geflügelpest derzeit ohnehin nicht frei laufen. Dabei ist es am besten, den Vierbeiner nicht an der langen Leine zu halten, die Hunde sollten sich nicht abseits der Wege bewegen und dort durch Gebüsch schnüffeln.

Eine Erkrankung des Menschen kommt nur äußerst zu selten vor


"In der Regel werden nur Vögel krank, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten", schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LaVes) auf seiner Internetseite. Bisher kam es laut LaVes nur äußerst selten zur Übertragung der Geflügelpest vom Tier auf den Menschen. Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus. In diesen Fällen kann die Krankheit jedoch tödlich enden. Seit 2003 wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit 854 Krankheitsfälle beim Menschen bestätigt (Stand: Juli 2016).


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