Geflügelpest nachgewiesen: Das müssen Tierhalter wissen

Im Landkreis Peine wurde ein an der Geflügelpest erkrankter Kranich gefunden. Die Kreisverwaltung gibt nun Tipps zur richtigen Verhaltensweise für Geflügelhalter.

Kraniche (Symbolbild).
Kraniche (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Peine. Im Landkreis ist ein Fall von Geflügelpest festgestellt worden. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung und richtet einen Appell an alle Geflügelhalter.



Die Untersuchung eines Kranichs, der zwischen Vöhrum und Hämelerwald gefunden wurde, habe einen Seuchenbefund ergeben, bei dem das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza) nachgewiesen wurde. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen. Der Landkreis Peine appelliert daher an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter – sich ab sofort mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Das sollten Geflügelhalter tun


In jeder Geflügelhaltung komme es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an, in Form von Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung, Verbot des Zutritts Dritter.

Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden, beispielsweise durch Überspannung der Ausläufe mit engmaschigen Netzen und Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.

Geflügel dürfe auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einschleppungsgefahr der Aviären Influenza durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu minimieren.

Meldepflicht beachten


„Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin. Verendete Tiere sollten zur Sicherheit nicht angefasst werden, da sie auch andere Krankheiten übertragen könnten


Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.

Für Menschen und Haustiere ungefährlich


Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.

Tote Wildvögel sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausschließlich per E-Mail an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de unter genauer Angabe des Fundortes (gegebenenfalls mit Koordinaten) mitzuteilen.

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