Gelbe Säcke im Landkreis - So funktioniert das Duale System

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Wenn man Müllsäcke falsch befülllt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Symbolfoto: Max Förster
Wenn man Müllsäcke falsch befülllt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Peine. Was ist eigentlich Wertstoffmüll? Kann alles aus Kunststoff in den Gelben Sack? Und was passiert, wenn man beim Müll sortieren Fehler macht? regionalHeute.de ließ sich die wichtigsten Fragen zum Dualen System im Landkreis Peine erklären.


"Die Entsorgung des Verpackungsmülls ist seit geraumer Zeit in Deutschland nicht mehr kommunal organisiert. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass diejenigen, die Verpackungen in Umlauf bringen, auch für die Entsorgung beziehungsweise Verwertung verantwortlich sind", erklärt Brigitta Saal, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A + B) im Landkreis Peine.Das bedeute , dass in erster Linie der Handel, aber auch andere, die Organisation des Verpackungsabfalles übernehmen müssten.

Der Verbraucher zahlt die Entsorgung mit


"Im Zuge der Umsetzung der Verpackungsverordnung haben sich Duale Systeme etabliert, die dem Handel angeboten haben, für ihn die Entsorgung des Verpackungsmülls zu übernehmen. Für die Entsorgung des Verpackungsmülls zahlt der Handel an die Dualen Systeme sogenannte Lizenzentgelte, die man vereinfacht als Entsorgungsgebühren bezeichnen kann. Diese Lizenzentgelte werden selbstverständlich vom Handel in die Produktpreise einkalkuliert. Das bedeutet, dass die Verbraucher mit dem Kauf eines jeden Produktes auch bereits die Entsorgung der Verpackung mit bezahlt haben", so Brigitta Saal.

Die Dualen Systeme wiederum entsorgten die Verpackungen nicht selbst, sondern beauftragten für diese Aufgaben Entsorgungsunternehmen, die sich im Rahmen einer Ausschreibung um die Aufträge bemühen müssten. Dabei gäben die Dualen Systeme die Bedingungen für die Erfassung der Verpackungsabfälle bei den Bürgerinnen und Bürgern vor.

Landkreis Peine als Auftragnehmer


"Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe des Landkreises Peine sind seit 1.Januar 2015 für einen Zeitraum von dreiJahren wieder Auftragnehmer der Dualen Systeme für die Erfassung der Verpackungsabfälle bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Peine", betont Saal. In dem umfangreichen Vertragswerk würden unter anderem auch die Art der Sammelgefäße, deren Beschriftung, Größe, Stärke und Zugfestigkeit (nach DIN EN ISO 527) klar definiert und von den Dualen Systemen auch vorgegeben.

80 Verteilstellen von Gelben Säcken


In Peine sammeltA+B die Verkaufsverpackungen in einem einheitlichen System, dem Gelben Sack, und überlässt sie den Dualen Systemen zu weiteren Verwertung. "Die Abholung erfolgt alle vierWochen. Die Verteilung an die Haushalte erfolgt über ein Verteilersystem mit zirka80 Verteilstellen (A+B, Wertstoffhöfe, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Einzelhandel) im gesamten Landkreis. Die Ausgabe erfolgt nicht kontingentiert, aber auf Nachfrage jeweils nur nach Haushaltsbedarf einbis zweiRollen mit 13 Säcken je Rolle. Der Bürger hat also die Möglichkeit, sich jederzeit seinem Bedarf entsprechend mit Gelben Säcken zu versorgen. Der Bedarf ist je nach Haushalsgröße und Verbraucherverhalten sehr unterschiedlich", erklärt Brigitta Saal.

Da in den Säcken nur Leichtverpackungen mit geringem Gewicht gesammelt würden, wurden die Ansprüche an die Reißfestigkeit niedrig gehalten, auch um einem Missbrauch der Säcke vorzubeugen. Aus dem gleichen Grund seien sie transparent. So könnten die Mitarbeiter, die die Gelben Säcke einsammeln, besser beurteilen, ob diese richtig befüllt wurden. "Wird bei der Abholung festgestellt, dass die Säcke falsch befüllt wurden, werden diese nicht mitgenommen, sondern mit einem Aufkleber versehen, der den Verursacher, sofern dieser zugeordnet werden kann, zu einer Nachsortierung auffordert", heißt es.

Stoffgleiche Nicht-Verpackungen bleiben draußen


Unabhängig von der Einsammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle seien andere Wertstoffe zu sehen. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz seien zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 flächendeckend getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. "Bioabfälle, Altpapier und Altglas werden im Landkreis Peine bereits getrennt erfasst. Bei Kunststoffen zum Beispiel handelt es sich um die sogenannten stoffgleichen Nicht-Verpackungen (Kunststoffwannen, -gießkanne und anderes). Dies sind keine Verpackungen und gehören somit auch nicht in den Gelben Sack, werden aber von den Bürgern oft intuitiv über den Gelben Sack entsorgt, da die Trennung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen für den Bürger wenig verständlich ist", verdeutlicht Saal. Es gebe Kommunen, die diese beiden Stoffströme (Verkaufsverpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen) in einer Wertstofftonne zusammengeführt haben (zum Beispiel Braunschweig). Aus vertragsrechtlichen Gründen seidies im Landkreis Peine nicht möglich gewesen.

Ordnungswidrigkeitsverfahren droht


Nach der Abfallentsorgungssatzung des Landkreis Peine handele es sich bei der Fehlbefüllung von Abfallbehältern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Die Behälter würden stichprobenartig sowie bei Auffälligkeiten kontrolliert und gegebenenfalls nicht geleert. Sofern der Verursacher eindeutig ermittelt werden könne, werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege geleitet. Problematisch war in der Vergangenheit, dass die gesammelten Tatbestände nicht ausreichend waren.


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