Geld kassiert, nichts installiert: Handwerker wegen Betrugs angeklagt

von Frederick Becker


Das Peiner Amtsgericht. Foto: Frederick Becker
Das Peiner Amtsgericht. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Er soll mehr als 7.000 Euro für die Installation einer Heißwassertherme erhalten, aber keine Arbeit abgeliefert haben. Ein 43-Jähriger stand am Montag wegen Betrugs vor dem Amtsgericht.


Der Angeklagte, der arbeitslos und insolvent ist, soll im Juni 2013 von einem älteren Ehepaar beauftragt worden sein, in zwei Mietwohnungen Thermen zu installieren. Dafür soll er nach Angaben der Geschädigten 7200 Euro für Arbeit und Material in Teilzahlungen erhalten haben. Als die Thermen zu Beginn dieses Jahres immer noch nicht eingebaut waren, erstatteten die Eheleute Anzeige.

In seiner Stellungnahme stritt der Kläger alles ab. „Sollten Sie urteilen, dass ich beauftragt war, diese Therme zu installieren,was ich nicht war, werde ich die Geschädigten anzeigen, weil sie mich schwarz beschäftigt hätten“, kündigte er an. Es sei niemals ein Auftrag erfolgt, die Therme zu installieren. Er kenne die Geschädigten zwar, aber er verstehe nicht, wieso sie ihn angezeigt hätten. Er habe keine Arbeiten durchgeführt. „Ich wüsste auch gar nicht, wie man eine Therme installiert", beteuerte er.

Der Angeklagtebekam immer mehr Geld


Zunächst wurde der türkische Geschädigte, 67 Jahre alt, mit der Hilfe einer Dolmetscherin vernommen. Der Mann gab an, den Angeklagten schon lange zu kennen. Es sei im gesamten Bekanntenkreis bekannt, dass der Mann Heizungsthermen installieren könne. In Goslar, Salzgitter und Braunschweig sei er aktiv. So sei es auch für die Wohnungen des Ehepaares vereinbart gewesen. Er habe Geld für Materialien bekommen, aber habe nie mit der Arbeit begonnen.

„Er machte die Arbeit einfach nicht. Wir sind zwanzigmal zu ihm nach Hause gefahren und haben ihm gesagt, dass er mit der Arbeit anfangen oder uns das Geld wiedergeben soll. Aber nichts geschah“, berichtete der Geschädigte. Über einen konkreten Preis für die Dienste sei nie gesprochen worden. „Er kam immer nur zu uns und sagte, dass er mehr Geld braucht. Wir gaben ihm Geld und er ging wieder weg“, sagte das Opfer aus. An manchen Tagen habe der Angeklagte im Halbstundentakt vor der Tür gestanden. Immer habe er dabei kleinere Beträge erhalten. Unquittiert.„Ich wusste ja nicht, dass er schwarz arbeitet“, erklärte das Opfer weiter, man habe nie besprochen, ob es ein Rechnung geben solle.

Auch die vereinbarte Rückzahlung kam nicht zustande


Schließlich habe man sich darauf geeinigt, dass der Angeklagte den bereits geflossenen Betrag in Raten zurückzahlen solle. Auch dazu kam es nicht. „Wir haben ihn angefleht uns das Geld zu geben. Er bat uns, keine Anzeige zu erstatten, weil er sonst Probleme mit dem Sozialamt bekommen würde“, schilderte der Geschädigte. Der Angeklagte stritt vehement ab.

Die Staatsanwaltschaft sah die Anklage durch die Aussagen und Beweise bestätigt und plädierte dafür, den Angeklagten zur Zahlung von 60 Tagessätzen in Höhe von jeweils 20 Euro zu verurteilen. Das Gericht urteilte härter. Es verurteilte den Mann zu 50 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro. Der Richter sah dabei lediglich eine Schadensumme von 3000 Euro als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft bekundete übrigens großes Interesse daran, der Frage weiter nachzugehen, ob tatsächlichSchwarzarbeit beauftragt oder durchgeführt wurde.


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