Gericht: Mann fühlt sich "geärgert", greift zu Pfefferspray

von Frederick Becker


Amtsgericht Peine. Foto: Frederick Becker
Amtsgericht Peine. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Montag ein 26-Jähriger aus Garmissen (Landkreis Hildesheim) vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll einen Bekannten mit Pfefferspray und einem Schlagstock attackiert haben.


Der Angeklagte hatte an einem Morgen im Oktober vergangenen Jahres an der Tür des in Wipshausen lebenden Geschädigten geklingelt. Er hatte sich im Vorhinein mit einer Dose Pfefferspray und einem Teleskopschlagstock ausgerüstet.

Der Täter fühlte sich schikaniert


Das Opfer öffnete ihm arglos, daraufhin sprühte ihm der Täter frontal das Pfefferspray ins Gesicht. Der Geschädigte taumelte rückwärts und brachte sich in sein Schlafzimmer in Sicherheit. Die Tür verschloss er. Der Täter ließ daraufhin von ihm ab und trollte sich. Vom Schlagstock machte der Angeklagte keinen Gebrauch.

„Der hat mich schon länger dauernd geärgert und schikaniert. Ich wollte mir das nicht mehr gefallen lassen und ihm eigentlich nur Angst machen. Weil er viel größer und stärker ist als ich, habe ich den Schlagstock und das Pfefferspray dabei gehabt“, erläuterte der arbeitslose Angeklagtesein Motiv. Er stritt den Einsatz des Pfeffersprays nicht ab. Zunächst sei es nur zu einem Wortgefecht gekommen, dann habe der Angeklagte ihn geschubst. Daraufhin erst habe er gesprüht. Sein Kontrahent habe die Ladung abbekommen und sei mit dem Ausruf „Du Behinderter“ zurückgewichen.

„Ich wollte ihn eigentlich nur einschüchtern“


„Die ganze Aktion war dumm von mir. Ich wollte ihn eigentlich nur einschüchtern“, gestand der Täter ein. Er habe auch selbst etwas von dem Reizgas abbekommen.

Der Geschädigte (36 Jahre alt) trat daraufhin als Zeuge auf. Er ist ebenfalls arbeitslos. „Er hatte das Pfefferspray im ersten Moment für Wasser gehalten, bis er das Brennen spürte. „Es gab keine Vorwarnung", erinnerte er sich. Dass er im Vorfeld der Ereignisse allerdings öfter mal „dumme Sprüche“ zu seinem späteren Angreifer gemacht habe, gab er zu. Er habe sich aber entschuldigt. Er habe den Schlagstock gesehen, aber getroffen worden sei er nicht. „Für mich war es nicht so schlimm“, ich habe mein Gesicht gewaschen mit Seife und Öl, dann ging es auch wieder“, meinte er. „Darf ich jetzt gehen? Ich will noch meinen Bus erwischen“, fragte das offensichtlich nicht traumatisierte Opfer den Richter.

Das Urteil: Schuldig


Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Drei Jahre sollte die Bewährungsfrist betragen. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung sei zweifelsohne erfüllt. Das Gericht folgte dem Antrag, außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Das war keine Jux-Aktion“, konstatierte der Richter.


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