Getötete Frau in Edemissen: So lautet das Urteil

Im Fall der Frau aus Edemissen, die mit einem Brecheisen getötet worden war, ist heute das Urteil gegen den ehemaligen Lebensgefährten gefallen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Edemissen. Vor fast einem Jahr wurde eine 38-Jährige in Edemissen getötet. Seit dem vergangenen August musste sich in dem Fall der ehemalige Lebensgefährte des Opfers vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Nun ist ein Urteil gefallen.



Die Frau war am Morgen des 28. Februar 2025 erheblich verletzt in Edemissen/Rietze aufgefunden worden. Ein herbeigerufener Notarzt hatte nur noch ihren Tod feststellen können. Nach der Obduktion waren die Ermittlungsbehörden von einem Gewaltverbrechen ausgegangen. Später hatten Ermittlungen ergeben, dass mutmaßlich der ehemalige Lebensgefährte die Frau in ihrem Wohnhaus mit massiver Gewalt getötet habe. Laut Anklage habe er der Frau 23 Mal mit einem Brecheisen auf den Kopf geschlagen und sie danach eine Treppe hinuntergestoßen. Die Frau erlitt dabei mehrfache Schädelbrüche und verstarb infolge des hohen Blutverlusts noch am Tatort.

Bereits im Vorfeld Mordversuch


Einige Tage vor der Tötung der Frau soll der Beschuldigte bereits versucht haben, die Frau zu vergiften. Er habe laut Anklage ein hochgiftiges Insektizid in den Wassertank ihrer Kaffeemaschine gemischt – die Frau habe jedoch einen merkwürdigen Geruch sowie eine Blaufärbung bemerkt und das Getränk nicht zu sich genommen. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat als versuchten Mord.

So lautet das Urteil


Wie das Landgericht Hildesheim auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, ist die Kammer aufgrund der vielen Indizien davon überzeugt, dass der Mann einige Tage nach dem Mordversuch 23 Mal mit einer Brechstange auf den Kopf der ehemaligen Lebensgefährtin geschlagen, sie die Treppe heruntergestoßen und so getötet hat. Der Angeklagte wurde daher heute wegen Totschlags und versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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