Goltzplatz - Verwaltung hofft auf weitere Fördermittel

von Nino Milizia


Die Komplettsanierung des Goltzplatzes gestaltet sich kompliziert. Symbolfoto: Jens Bartels
Die Komplettsanierung des Goltzplatzes gestaltet sich kompliziert. Symbolfoto: Jens Bartels | Foto: Jens Bartels

Peine. Nachdem bereits ein Förderantrag für die Sanierung eines Großteils des mit Schadstoffen belasteten Goltzplatzes vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie der NBank bewilligt wurde, verfolgt die Verwaltung das Ziel, alle Schadstoffe zu entfernen und das Sanierungsgebiet zu erweitern. Dies bedarf jedoch weiterer Förderung.


Während bereits für zwei Flächen die Förderanträge bewilligt wurden, gestaltet sich die Sanierung der nördlichen Fläche komplizierter. Um diese mit der derzeit durchgeführten Maßnahme über die Bühne bringen zu können, müsste zeitnah ein Änderungsantrag gestellt werden. Dann, so rechnet die Verwaltung vor, ergäben sich folgende Kosten:
Sanierungskosten: zirka 187.000 Euro
Bei angenommener Förderquote (58,64 Prozent): zirka 109.700 Euro
Kostenanteil Stadt: zirka 77.300 Euro

Allerdings setzt diese Variante voraus, dass entsprechende Einsparungen im Rahmen des erteilten Sanierungsauftrages erzielt werden und der Änderungsantrag zeitnah von der NBank akzeptiert und bewilligt wird. Nun folgt jedoch das große "Aber": "Es ist jedoch recht wahrscheinlich, dass dieser Maßnahmenumfang vom Fördergeber als Neuantrag mit entsprechenden Fristen behandelt wird und nicht als Änderung des bisherigen Antrages akzeptiert wird," so die Verwaltung. In diesem Fall müsste ein komplett neuer Antrag gestellt werden. Eine erneute Förderung würde dann eine neue Ausschreibung und Vergabe notwendig machen. Der Haken bei dieser zweiten Variante wäre, dass die Kosten sich aufgrund einer weiteren Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen erhöhen würden. Mit 262.000 Euro beziffert die Verwaltung die Sanierungskosten im schlimmsten Fall, die sich bei einem positiven Förderbescheid verringern würde.

Aber auch die Fläche des Sportplatzes und der Laufbahn sollen nicht unangetastet bleiben, da auch hier unterhalb der Vliesabdeckung ebenfalls belastete Materialien gefunden wurden. Zwar bestand aus rechtlicher Perspektive kein Handlungsbedarf, doch wolle man die Zielvorgabe, alle Belastungen zu entsorgen, nicht aus den Augen verlieren. Dafür seien jedoch weitere Untersuchungen notwendig, Umfang und Förderungsfähigkeit solch einer Gesamtsanierung könnten derzeit allerdings noch nicht beziffert werden.


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