Groß Lafferde: Gasthaus trotz Denkmalschutz abgerissen

von Frederick Becker


Nur noch die Abrisstrümmer zeugen vom historischen Gasthof Behrens in Groß Lafferde. Fotos: Frederick Becker
Nur noch die Abrisstrümmer zeugen vom historischen Gasthof Behrens in Groß Lafferde. Fotos: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Groß Lafferde. Das Peiner Land ist um ein Baudenkmal ärmer. In der Marktstraße, an der Stelle wo seit dem 18. Jahrhundert der ehemalige Gasthof Behrens stand, befindet sich seit der vergangenen Woche nur noch ein Schutthaufen. Der Abriss war nicht rechtens und wird ein Nachspiel haben.


„Eine denkmalrechtliche Genehmigung für den Abriss des Baudenkmals gab es nicht. Die Maßnahme erfolgte entgegen einer polizeilichen Anordnung in Form einer Untersagung des Abbruchs des Hauptgebäudes”, erklärt Henrik Kühn, der Sprecher des Landkreises auf Anfrage von regionalPeine.de. Bei dem Baudenkmal handele es sich um einen ehemaligen Gasthof, der erstmals 1767 als Kleinbauernstelle erwähnt worden sei und daher eine besondere Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte aufweise.

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Am Bauzaun ist ein amtliches Siegel angebracht. Foto: Frederick Becker



Das historische Gebäude wurde am Samstag, 27. Mai, abgerissen. „Unmittelbar am darauffolgenden Montag, 29. Mai, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde den Schaden begutachtet und den bereits dort stehenden Bauzaun aus Gründen der Sicherung versiegelt. Am Mittwoch jedoch wurde die Versiegelung von Unbekannten aufgebrochen und der Bauzaun abtransportiert”, rekapituliert Kreissprecher Kühn die Ereignisse der vergangenen Woche. Am Donnerstagvormittag schließlich sei auf Veranlassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises durch eine Firma erneut ein Bauzaun aufgestellt worden, der ebenso wieder vom Kreis versiegelt worden sei.

Die Polizei hat laut Kühn mittlerweile selbst Strafanzeige gestellt und ermittelt. „Der Landkreis hat gegenüber der Eigentümerin die Verkehrssicherung des Grundstücks und die Räumung des Nachbargrundstücks von Bauschutt verfügt. Die Reste des Abrisses müssen aus Gründen der Beweissicherung sowie denkmalrechtlicher Untersuchungen vorerst auf dem Grundstück verbleiben. Landkreis und Polizei arbeiten hier eng zusammen und stimmen alle Schritte miteinander ab. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist ebenfalls bereits eingeschaltet.”


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