Hakenkreuz: Reichsbürger muss sich vor Gericht verantworten

von Nino Milizia


Archivfoto: Frederick Becker
Archivfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Am vergangenen Mittwoch hatte sich ein 77-jähriger sogenannter "Reichsbürger" vor dem Peiner Amtsgericht zu verantworten. Zur Last gelegt wurde ihm das Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein.


Wie die PAZ berichtete, sei es zu der Anklage gekommen, da der Beschuldigte in der Öffentlichkeit ein Dokument mit dem verbotenen Erkennungszeichen der NSDAP gezeigt haben soll. Dieses Zeichen beinhaltet auch das Hakenkreuz. Ein Symbol, das der selbsternannte Reichsbürger nach eigener Aussage nicht möge. Er würde auch die Verbrechen des dritten Reichs verurteilen, sei lediglich „Beamter der geschäftsführenden Regierung des Deutschen Reiches“ und habe nur sein Gehalt mit dem Dokument einfordern wollen, welches er nach eigener Aussage nie in der Öffentlichkeit gezeigt habe.

Das Peiner Amtsgericht sah dies jedoch anders und verurteilte den 77-Jährigen zu 30 Tagessätzen á 20 Euro, wogegen er unverzüglich Revision einlegte. Somit wird sich als nächstes das übergeordnete Landgericht mit dem Fall beschäftigen.




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