Hoverboards und E-Scooter im Straßenverkehr bleiben verboten


Die Polizei erinnert nochmals an das Verbot von Hoverboards und E-Scootern. Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei erinnert nochmals an das Verbot von Hoverboards und E-Scootern. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Peine. In vielen Werbeprospekten sind sie zu finden – sogenannte Hoverboards oder E- Scooter. Elektrokleinfahrzeuge wie zum Beispiel die flinken und wendigen Hoverboards finden immer mehr Fans. Was viele Käufer aber nicht wissen: Alle diese Geräte dürfen nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden, selbst auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht fahren.


In einer Pressemitteilung erinnert die Polizei Peine nochmals an das Verbot. Wichtig dabei: Auf dem Privatgelände dürfen sie natürlich uneingeschränkt benutzt werden. Je nach Board und Scooter sind durchaus Geschwindigkeiten bis zu 20 Kilometer pro Stunde möglich. Da in jedem Fall aber über 6 Stundenkilometer gefahren werde, würdendiese E-Boards und -Scooter unter die gesetzlichen Bestimmungen zum Straßenverkehr fallen. Hiernach müssten zwingend Bremsen, Beleuchtung und Spiegel vorhanden sein, was bauartbedingt natürlich nicht möglich sei. Da sowohl das Hoverboard, als auch der E- Scooter schneller als sechs Stundenkilometer fahren, müssen diese Kleinfahrzeuge zudem pflichtversichert sein. Das Problem seinur: Eine derartige Pflichtversicherung gebees bislang nicht.

Führerschein notwendig


Außerdem werden die Boards und Scooter mit einem Elektromotor betrieben, wodurch sie als Kraftfahrzeuge eingestuft und somit führerscheinpflichtig seien. Bisher gebees noch keinen Führerschein, der explizit Hoverboards oder E- Scooter umfasst. Mindestens müsseaber ein Führerschein der Klasse A oder B vorliegen.

Abgrenzung zu E- Bikes und Segways


E-Bikes, die auch einen Motor haben und schneller als 6 Kilometer die Stundegefahren werden können, gelten jedochnicht als Kraftfahrzeuge. Der Grund: Der eigentliche Antrieb erfolge mit Muskelkraft und der Elektromotor habe nur eine unterstützende Funktion. Für Fahrer von Segways gebees eine eigene Verordnung, die die Benutzung im Straßenverkehr legalisiere. Eine Betriebserlaubnis seigenauso erforderlich wie eine Versicherung. Der Segway-Nutzer müssemindestens zum Führen eines Mofas berechtigt sein und somit ein Mindestalter von fünfzehn Jahren haben. Diese Berechtigung schließe einen Autoführerschein ein.


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