Illegaler Welpenhandel: Behörden finden verwahrloste Welpen in Keller

Gegen die Beschuldigten wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.

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Peine, Wie der Landkreis am heutigen Freitag mitteilt, hat das Veterinäramt des Landkreises Peine einen Fall von illegalem Welpenhandel aufgedeckt. Bei einer Durchsuchung wurden elf verwahrloste und kranke Welpen gefunden.



Bereits im März habe das Veterinäramt Kenntnis vom Zuzug einer Familie in das Kreisgebiet erhalten, die bereits in der Vergangenheit mit illegalem Welpenhandel und anderen Verstößen gegen geltendes Tierschutz- und Tierseuchenrecht bei den zuständigen Behörden einschlägig in Erscheinung getreten war. In den darauffolgenden Wochen meldeten sich mehrere Geschädigte aus dem Bundesgebiet, die von dieser Familie einen kranken Welpen für einen vierstelligen Betrag gekauft hatten, häufig ohne Kaufvertrag und gegen Barzahlung.

Seitens des Veterinäramtes sei dann über mehrere Wochen intensiv ermittelt worden. Im Juni sein dann das Einfamilienwohnhaus der Beschuldigten in Zusammenarbeit mit der Polizei durchsucht worden. „Dabei wurden in einem fensterlosen, verdreckten Kellerraum elf verwahrloste, kranke Welpen drei verschiedener Rassen vorgefunden. Die Familie hielt zudem zwei ausgewachsene Hündinnen im Wohnhaus“, berichtet Kreissprecher Fabian Laaß. Vermutlich dienten diese Hündinnen als Alibi-Muttertiere, falls die Kaufinteressenten sich nach diesen erkundigten´, mutmaßt der Landkreis.

Ein Welpe hat nicht überlebt


Neben den Hunden wurden noch drei Katzen sowie diverse Datenträger beschlagnahmt. Gegen die Beschuldigten wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. „Die beschlagnahmten Tiere befinden sich nun in der Obhut des Veterinäramtes und bedürfen wegen ihres schlechten Zustandes zum Teil immer noch intensiver medizinischer Betreuung. Einem Welpen konnte leider nicht mehr geholfen werden. Er ist aufgrund seiner Erkrankungen verstorben“, erklärt Laaß.

Der Landkreis rät beim Kauf von Welpen immer zur Vorsicht. Seriöse Züchter erkundigen sich über das neue Zuhause ihrer Schützlinge. Zudem stellen sie häufig Fotos beider Elterntiere und der Welpen von der Geburt bis zur Abgabe auf der eigenen Homepage ein. Ebenso ist die Wurfgröße offensichtlich. „Tierkäufe sollten grundsätzlich nur mit einem Kaufvertrag sowie per Überweisung als Nachweis der erfolgten Zahlung abgewickelt werden“, rät der Kreissprecher.

Welpen dürfen frühestens ab der 8. Lebenswoche abgegeben werden. Seriöse Züchter geben die Welpen entwurmt, geimpft und im Idealfall bereits gechipt mit einem gültigen Impf- oder Heimtierausweis ab, so dass der neue Tierhalter vier Wochen nach der ersten Impfung bei seinem Haustierarzt die zweite Impfung der Grundimmunisierung durchführen lassen kann.

Unseriöse Angebote melden


„Interessenten sollten sich nicht scheuen, Fragen an den Züchter zu stellen - beispielsweise nach dem Muttertier, der Wurfgröße, dem Tierarzt, dem Entwurmungsschema, dem bisherigen Futter - und sich die Welpen in ihrem bisherigen Umfeld und Familienverband zeigen lassen“, so Laaß. Eine Übergabe von Welpen auf Parkplätzen oder aus Autos heraus sei immer ein sicheres Indiz für einen nicht tierschutzgerechten Welpenhandel. Wer auf derartige Angebote stoße, solle sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt oder bei der Polizei melden und den verabredeten, verdächtigen Übergabetreffpunkt mitteilen.

Die Verkaufsstrategie unseriöser Verkäufer basiert häufig auf Unwissenheit oder Mitleid der Interessenten. Die Muttertiere werden oft unter sehr schlechten Bedingungen gehalten und viel zu häufig gedeckt, die Welpen häufig viel zu früh vom Muttertier getrennt. „Zudem unterbleiben oftmals die erforderlichen tierärztlichen Untersuchungen und Entwurmungen, damit ein maximaler Profit generiert werden kann. Die Gesundheit und das Wohl der Tiere ist für diese Händler nicht von Interesse“, erklärt der Kreissprecher.

Deshalb erkranken unter diesen Umständen gehaltene Welpen häufig an schweren Infektionskrankheiten wie Parvovirose, gegen die Hunde in Deutschland regelmäßig durch die jährlichen Impfungen geschützt sind. „Sollten auch nur im Ansatz Zweifel an der Seriosität der Verkäufer bestehen, sollten Interessenten Abstand von ihrem Kaufvorhaben nehmen, wenn möglich Chatverläufe oder Online-Anzeigen mit den Verkäufern speichern und Anzeige bei dem zuständigen Veterinäramt erstatten.


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