Peine. Erst am vergangenen Freitag lag der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Peine auf 41,5. Die erste kritische Zahl war somit überschritten und die Empfehlungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus griffen. Nun ist der Wert über das Wochenende weiter auf einen Wert von 55,6 geklettert. Somit greift auch die nächste Stufe der neuen Verordnung. Der Landkreis Peine erlässt somit eine Maskenpflicht in Einkaufsstraßen, wie der Fußgängerzone sowie am Bahnhof, wie Pressesprecher Fabian Laaß gegenüber regionalHeute.de berichtet. Die Verordnung tritt am morgigen Dienstag, 0 Uhr in Kraft.
Die Verordnung des Landkreises werde entsprechend der Verordnung des Landes angepasst. Aus Empfehlungen werden Verpflichtungen. So gilt die Maskenpflicht in der gesamten Fußgängerzone der Peiner Innenstadt, also dem Bereich der Peiner Innenstadt, der durch die Verkehrszeichen "Beginn einer Fußgängerzone" gekennzeichnet ist, in der Zeit von 10 bis 19 Uhr. Ebenso auf dem Gelände des Peiner Bahnhofes und dem Gelände des Peiner Busbahnhofes. Darüber hinaus gelte diese Regelung nicht nur für Reisende, sondern auch für Passanten im Zeitraum zwischen 6 und 19 Uhr. Auch die Wochenmärkte seien von dieser Regelung während der dortigen Marktöffnungszeiten betroffen. Besteht die Gefahr, dass Abstände nicht eingehalten werden können, müsse ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Darüber hinaus gelten alle anderen Regelungen weiterhin. Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht werden deutlich verstärkt, kündigt Laaß an.
mehr News aus Peine