Peine. Die jährlichen Zuwendungen an die Feuerwehren sollen nach mehr als 40 Jahren angepasst werden. Das schlagt die Verwaltung dem Stadtrat vor.
Hintergrund ist ein Antrag des CDU-Ratsabgeordneten Gerhard Bietz aus dem März dieses Jahres (wir berichteten). "Die Ortsfeuerwehren erhalten zurzeit zur Förderung der Kameradschaft am Anfang des Jahres eine jährliche Zuwendung in Form eines pauschalen Grundbetrages und eines Anteilsbetrages pro aktivem Feuerwehrmitglied", erklärt die Vorlage. Der Betrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst, mit Einführung des Euro wurden die Pauschalbeträge „umgerechnet“. Berechnungsgrundlage ist der im Jahresbericht gemeldete Mitgliederstand zum 31. Dezember des Vorjahres.
Als weiterer Bestandteil der Förderung der Kameradschaft werde eine „Entschädigung für Hilfeleistungseinsätze“ ausgezahlt, erläutert die Vorlage. "Diese Zuwendung soll als Anerkennung für die Einsatzbereitschaft verstanden werden und kann ohne eine vorgegebene Zweckbindung genutzt werden", so die Verwaltung. Die Ortsfeuerwehren würden die Zuwendungen im Wesentlichen für Pflege der Kameradschaft und Bekleidung verwenden.
"Die Versorgung der Einsatzkräfte mit Getränken und - je nach Einsatzlänge - auch mit Essen, ist gängige Praxis. Die Versorgung durch die Fachgruppe Logistik wird durch die Stadt Peine finanziert. Kommt es zu länger andauernden Einsätzen ohne Beteiligung der Logistikgruppe, organisieren die Ortsfeuerwehren die Versorgung selbst. Die Kosten werden nach Vorlage von Belegen für getätigte Einkäufe durch die Verwaltung der jeweiligen Ortsfeuerwehr erstattet", erklärt die Stadtverwaltung in der entsprechenden Ratsvorlage.
Die Stadt schlägt vor diesem Hintergrund ab 2018 folgende Auszahlungsbeträge vor:
Grundbetrag je Mitglied der Einsatzabteilung: 10 Euro
Grundbetrag je Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung: 150 Euro
Grundbetrag je Stützpunktfeuerwehr: 350 Euro
Grundbetrag je Schwerpunktfeuerwehr: 4000 Euro
Berechnet auf der Basis der Mitgliederzahlen vom 31. Dezember 2016 würde die Stadt den Wehren insgesamt 11.960 Euro auszahlen. Das stellt eine Steigerung von knapp viereinhalb tausend Euro gegenüber der jetzigen Regelung dar.
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