Peine. Der Landkreis äußert sich kritisch zu den Änderungen im Gesetzesentwurf zum Ausbau des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB).
Wir geben die Mitteilung umkommentiert und ungekürzt wieder:
Die geplanten Anpassungen bei dem im Landtag eingebrachten so genannten ZGB-Gesetz werden im Kreishaus nicht als „großer Wurf“ angesehen. Auch in der aktuellen Form wird der Gesetzentwurf abgelehnt.
Natürlich begrüßen wir nach wie vor die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Das hat auch der Kreistag bereits im April mit äußerst großer, parteiübergreifender Mehrheit deutlich gemacht. Ebenso hat der Kreistag aber mit diesem Beschluss einer beabsichtigten künftigen Direktwahl der Verbandsmitglieder eine klare Absage erteilt.
Den Abgeordneten war es dabei insbesondere wichtig, dass die Menschen auch künftig aus der Kenntnis der Ortslage heraus ihre Infrastruktur gestalten und damit Kommunalpolitik aus dem Ehrenamt heraus praktizieren können.
Die kritisierte Direktwahl jedoch ist auch nach den jüngsten Anpassungen durch die Landtagsfraktionen im aktuellen Gesetzentwurf enthalten. Bei dem erneut eingeschränkten Aufgabenspektrum des ZGB allerdings fehlt umso mehr jede Rechtfertigung dafür, neben Räten und Kreistagen eine dritte kommunale Ebene zu etablieren, die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der vom Volk gewählten Vertreter in unseren bestehenden kommunalen Gremien schwächen würde. Diese Auffassung teilen wir unter anderem gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg sowie den Landräten der Kreise Wolfenbüttel, Gifhorn und Helmstedt.
Für Verwunderung sorgt deshalb auch die Aussage vom ZGB-Verbandsvorsitzenden Detlef Tanke in dessen gestriger Pressemitteilung, mit der dieser die von Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel geäußerte Kritik als „Einzelmeinung“ bezeichnet. Klingebiel jedoch hatte für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände gesprochen, die vom Niedersächsischen Landkreistag, dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund gebildet wird.
Es ist demnach deutlich erkennbar, dass sich in Niedersachen eine überaus breite Mehrheit der kommunalen Familie gegen die Planungen einer ZGB-Direktwahl formiert hat. Von „Einzelmeinungen“ kann angesichts dessen nicht die Rede sein.
Hintergrund
Der Gesetzesentwurf der Niedersächsischen Landesregierung sieht einen gemeinsamen Regionalverband vor. Aufgaben des Verbandes wären somit etwa die Planung von Gewerbegebieten und Tourismuskonzepten, Koordinierung von Bildungsangeboten sowie der des Nahverkehrs. Betroffen wären neben Wolfsburg und Braunschweig die Kreise Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt, Peine und Gifhorn. Der Verband soll laut Entwurf als „Impulsgeber und Beobachter“ die „geordnete Entwicklung im Verbandsbereich steuern, fördern und sichern“, heißt es. Die neu zugewiesenen Aufgaben sollten dem Verband insbesondere berechtigen, sich damit „inhaltlich zu befassen“. Es exisitier jedoch „keine Rechtspflicht der Kommunen, die Konzepte und Planungen des Verbandes umzusetzen“. Das betrifft vor allem die Verkehrsentwicklungsplanung. Frank Klingebiel (CDU), der Salzgitters Oberbürgermeister und Präsident des niedersächsischen Städtetags, hatte mit einer Klage gegen die Umstrukturierung gedroht.
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