Landkreis: 1,5 Millionen für Straßensicherung

von Frederick Becker


Mehr als 30 Kilometer Kreisstraße sollen gesichert werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Mehr als 30 Kilometer Kreisstraße sollen gesichert werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Peine. Auf der Sitzung des Kreisbauausschuss steht eine Landesrichtlinie zum Unfallschutz durch neue Leitplanken an Straßen auf der Tagesordnung. Die Umsetzung würde mit 1,5 Millionen zu Buche schlagen.


Hintergrund:


Die Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehr hat im Jahr 2009 die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)" herausgegeben. Die RPS legt insbesondere die Kriterien für Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel durch den Einbau von Schutzplanken, fest und wurde in 2011 vom Land Niedersachsen verbindlich eingeführt.

Die Richtliniegilt, so erläutert die Vorlage, für Neu- und Ausbaumaßnahmen wie Straßenverbreiterungen. Bei Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist ihre Anwendung nicht vorgesehen. Bestehende Straßen haben, sofern keine Unfallauffälligkeiten vorliegen, Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden.

Baumunfälle fordern 40 Prozent der Verkehrsopfer


Die speziellen Leitplankensollen Fahrzeuginsassen unter anderem davor schützen, gegen Bäume zu prallen, so steht es in der Vorlage. Diese Problematik sei insbesondere in unserer Regionvon Bedeutung, denn Niedersachsennimmt nach einer Studie des Auto Club Europa (ACE) mit 95 Baumunfällen auf 1.000 Kilometer Landstraßen bundesweit den Spitzenplatz ein. Mehr als 40 Prozent der Verkehrsopfer kamen bei so genannten Baumunfällen ums Leben.


Die Richtlinie regelt auch den Mindestabstand von Hindernissen zur Straße - in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wenn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen80 und 100 km/h ein Bereich von 7,5 Metern und zwischen 60 bis 70 km/h ein Abstand von 4,5 Metern von Hindernissen freigehalten wird, ist keine Schutzeinrichtung nötig. Als Hindernisse gelten dabei insbesondere auch Bäume mit einem Stammumfang von über 25 Zentimetern (das entspricht einem Durchmesser von acht Zentimetern).

Eine Kommission prüft, ob die Richtlinie angewendet werden muss


Neu- und Ausbaumaßnahmen von Kreisstraßen, bei denen die RPS Anwendung findet, werden künftig im Rahmen der Planung durch eine Unfallkommission geprüft. Insbesondere soll anhand der Unfallwahrscheinlichkeit geprüft werden, ob dieRichtlinie überhaupt angewendet werden muss. Ausnahmen sind, so die Vorlage, insbesondere bei tiefen Gräben vor Bäumen denkbar. Man wolle auch die Möglichkeit prüfen, Bäume zu entfernen, was zu einer deutlichen Verkürzung der Schutzplankenlänge führen könne.

Im Peiner Land sollen noch 30,5 Kilometer Straße gesichert werden. Hierfür ist laut Vorlage mit Kosten in Höhe von zirka 1,5 Millionen Euro zu rechnen. Diese Kosten sind allerdings grundsätzlich förderfähig.

Alte Alleen sollen bleiben


Das Gebot zum Erhalt vorhandener Alleen- und Baumreihen solle künftig auch bei Anwendung der RPS gelten, erläutert die Vorlage. Das Anbringen von Schutzplanken würde bis zu 150.000 Euro pro Kilometer Kreisstraße kosten. Bereits jetzt würden Bäume an Kreisstraßen, an denen wahrscheinlich Baumaßnahmen anstehen, nicht ersetzt.