Landkreis: Keine Befassung mit AfD-Resolutionsantrag


Die Landkreis-Gremien werden sich inhaltlich nicht mit dem Resolutions-Antrag befassen. Archivfoto: Frederick Becker
Die Landkreis-Gremien werden sich inhaltlich nicht mit dem Resolutions-Antrag befassen. Archivfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Der Kreistags-Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz hat entschieden, sich mit einem Resolutions-Antrag der AfD-Kreistagsfraktion inhaltlich nicht weiter zu befassen. Eine inhaltliche Erörterung des Themas von Landkreis-Gremien sei hier nicht zielführend, gab Kreissprecher Henrik Kühn die Begründung in einer Pressemitteilung wieder.


Die Resolution sollte zum Ziel haben, dass der Kreistag Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung verurteilt und „jegliche andere Form illegaler Gewaltausübung“ ablehnt. Die Ausschussmitglieder kamen jetzt nach kurzer Diskussion bei Enthaltung des AfD-Abgeordneten einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine inhaltliche Erörterung des Themas von Landkreis-Gremien hier nicht zielführend ist. Diese Möglichkeit der „Nichtbefassung“ sehen die Geschäftsordnung des Kreistags und die Niedersächsische Kommunalverfassung vor. Hintergrund ist, dass der von der AfD angeregte Resolutionszweck in vollem Umfang bereits vom Grundgesetz verfassungsrechtlich abgedeckt ist und somit selbstverständlich keiner weiteren Ergänzung durch den Peiner Kreistag bedarf.


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