Landkreis Peine informiert über illegalen Welpenhandel


Auch wenn sie noch so süß sind: Wer einen Hund aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich das genau überlegen. Symbolbild: Pixabay
Auch wenn sie noch so süß sind: Wer einen Hund aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich das genau überlegen. Symbolbild: Pixabay | Foto: pixabay

Peine. Jedes Jahr aufs Neue zur Urlaubszeit werden Hunde- oder Katzenwelpen aus dem Urlaub mitgebracht, die nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen und daher sichergestellt und in Quarantäne genommen werden müssen. Aus aktuellem Anlass informiert der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung über die Folgen von illegalem Welpenhandel.


Auch über das Internet boome der illegale Welpenhandel mit Hunden oder Katzen, die oft in Osteuropa „günstig“ unter häufig unzureichenden Haltungsbedingungen vermehrt und dann gewinnbringend in Deutschland verkauft werden. Dabei würden diese Tiere oftmals zu jung vom Muttertier getrennt werden oder weisen Krankheiten auf. Darüber hinaus müssten diese Tiere bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Bestimmungen (Chip, ausreichender Impfschutz gegen Tollwut, Heimtierausweis und oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis) in der Regel in amtliche Quarantäne genommen werden, die je nach Herkunftsland Wochen oder Monate lang dauern könne. Ein Aufenthalt in der Quarantänestation könne mehrere tausend Euro kosten, wobei die Kosten allerdings in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden stehen, den Menschen und Tiere durch eingeschleppte Krankheiten nehmen könnten. Auch für die Welpen sei die Unterbringung in Quarantäne eine unnötige Belastung.

Krank und zu früh von der Mutter weg


Hunde- oder Katzenwelpen dürfen erst nach dem Einsetzen eines Chips und ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden und erst nach weiteren 21 Tagen sei ein wirksamer Impfschutz aufgebaut. Daher dürfe ein Welpe frühestens nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland gebracht werden. Bei den häufig im Internet verkauften Welpen im Alter von 8 bis 12 Wochen sei immer von einem unzureichenden Impfschutz auszugehen. Kommen diese Welpen dann noch aus dem Ausland, bedeute dies immer die Notwendigkeit einer amtlichen Quarantäne. Ein ISO-Norm-Mikrochip unter der Haut diene der eindeutigen Identifikation des Tieres, nur damit sei eine erfolgte Impfung als gültig anzusehen. Werden die regelmäßigen Tollwutimpfungen im blauen EU-Heimtierausweis eingetragen, sei dieses Dokument für Reisen innerhalb der EU gültig.

Wenn ein Tierhalter mit Hund oder Katze aus einem Nicht-EU-Land einreisen möchte, reiche bei vielen Ländern der Nachweis einer gültigen Tollwut-Impfung allein nicht aus. Zusätzlich sei die Wirksamkeit der Impfung durch eine zusätzliche Blutuntersuchung nachzuweisen. Je nach Einreiseland, beispielsweise Türkei, den meisten Ländern Afrikas oder Kasachstan, könne sich zusätzlich noch eine Sicherheitsspanne von drei Monaten ergeben, die gewährleisten solle, dass keine unerkannt infizierten Hunde und Katzen als wirksam geimpft eingestuft werden. Neben der Tollwut gebe es aber auch andere Infektionen, die von Tieren eingeschleppt werden und auch für Menschen gefährlich sein könnten, wie zum Beispiel die Leishmaniose. Menschen und Tiere bekommen davon Hautausschlag, auch können Organe befallen werden. Oftmals würden die Tiere lebenslang chronisch krank bleiben und bedürfen aufwändiger und teurer Behandlungen.

Elterntiere und Impfpapiere zeigen lassen


Wer aus dem Urlaub ein Tier mitnehmen möchte, sollte sich dies gut überlegen und sich vorher eingehend über die Bestimmungen für die Einreise aus dem jeweiligen Herkunftsland informieren. Beim Welpenkauf sollte unbedingt auf die Herkunft des Tieres geachtet und darauf bestanden werden, auch das Muttertier zu sehen. Werde das Muttertier nicht gezeigt, werden Übergaben an Parkplätzen vereinbart oder das Tier zum Käufer nach Hause geliefert, stehe häufig ein illegaler Welpenhandel im Hintergrund. Seriöse Züchter zeigen Ihnen gerne Elterntiere und Impfpapiere.

Bei Fragen zu diesem Thema könnten sich Einwohner des Landkreises Peine telefonisch beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der +49 5171/401-6007 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de senden.


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