Landkreis Peine schränkt Beregnung von Grünflächen ein

Die Allgemeinverfügung gilt bereits ab morgen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Die geringen Niederschläge und hohen Temperaturen der vergangenen Monate haben die Grundwasserspiegel im Landkreis unter das langjährige Mittel sinken lassen. Sie liegen zurzeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher schränkt der Landkreis Peine die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen ab morgen ein, wie er in einer Pressemitteilung bekannt gibt.



Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute erlassen. Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

Darum wird außerdem gebeten


Der Landkreis bittet außerdem dringend darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere in der Zeit von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden. „Die Allgemeinverfügung regelt nicht die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu werden wir eine separate Verfügung erlassen“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September und ist auf der Internetseite des Landkreises Peine unter „Aktuelles“ zu finden.

Hintergrund


"Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Die Auswirkungen der Dürrephase im Frühjahr haben die Grundwasserstände landesweit beeinflusst und zu einem sehr frühzeitigen Einsetzen der saisonalen Grundwasserabsenkung geführt“, berichtet Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.

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