Landkreis Peine weiterhin Hochinzidenzkommune

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Lockerungen im persönlichen, sportlichen und wirtschaftlichen Bereich zu erwarten. Auch die Ausgangssperre gilt weiterhin.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König / Frederick Becker

Peine. Der Landkreis Peine liegt mit dem Inzidenzwert weiter über 100, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Lockerungen im persönlichen, sportlichen und wirtschaftlichen Bereich eintreten werden. Es bleibt weiter bei den Regelungen der „Bundesnotbremse“. Das heißt, die bekannten Kontaktbeschränkungen gelten weiter, Sport ist nur im kontaktlosen Individualsport oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis 13 Jahre mit Trainer möglich. Dies teilt der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung mit.


„Es wird zudem vorerst keine Öffnungsmöglichkeiten für die Gastronomie geben. Auch bleibt der Einzelhandel weiter im ‚Click & Meet‘ zu den bekannten Bedingungen. Auch die Ausgangssperre gilt weiterhin“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Diese Regelungen gelten an Schulen


Die Schulen werden im Szenario B geöffnet und die Kitas würden zum Regelbetrieb in festen Gruppen zurückkehren. Gleichzeitig werde es den öffentlichen Äußerungen der Landesregierung nach sehr wahrscheinlich Lockerungen für die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung geben. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung werde am 10. Mai in Kraft treten, sei aber bisher noch nicht veröffentlicht.

Der Landkreis Peine weist darauf hin, dass die neue Landesverordnung in großen Teilen erst bei einer Inzidenz von unter 100 Anwendung findet. Erst danach würden etwaige, bereits in der Presse veröffentlichte Lockerungen in Kraft treten. „Um aus der Bundesnotbremse herauszukommen und in die Anwendbarkeit der Verordnung zu gelangen, müssen wir mindestens fünf Tage unter 100 sein, dann würden wir am 6. Tag per Allgemeinverfügung die Notbremse mit Wirkung zum 7. Tag beenden“, so Fabian Laaß.

Ob und welche Lockerungen es für Genese und Geimpfte geben wird, bleibe abzuwarten. Die entsprechende Bundesverordnung sei noch nicht in Kraft getreten.


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