Peine. Am vergangenen Montag wurde ein 56-jähriger aus Peine vom Amtsgericht Peine zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Er war wegen verschiedenster Delikte angeklagt, die er alle im Alkoholrausch begangen habe.
Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Wegen dieser beträchtlichen Liste an Vergehen stand der Mann aus Peine vorm Amtsgericht. Bei fast all seinen Vergehen habe sein Alkoholpegel bei mindestens zwei Promille gelegen, weshalb ihm ein Gutachter teilweise sogar Schuldunfähigkeit attestierte.
Die Taten liegen zum Teil schon einige Jahre zurück. 2013 Habe er seine damalige Lebensgefährtin misshandelt. So soll er ihren Kopf mehrfach gegen eine Mauer geschlagen haben, sie mit einer Sektflasche attackiert haben oder ihr auf offener Straße ins Gesicht geschlagen haben. Zeitweise seinen die beiden getrennt gewesen, leben nun aber wieder zusammen und seinen auch verlobt. Dies gab der Frau das Recht, die Aussage zu verweigern, wovon sie auch Gebrauch machte.
Die Verfahren wegen der Vergehen der Frau gegenüber seinen vom Gericht eingestellt worden, da sie kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe. Außerdem sei der Mann so betrunken gewesen, dass er sich an die Taten nicht erinnern könne und deshalb von Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderter Schuldfähigkeit auszugehen war.
Der Vorfall, für den er letztlich verurteilt wurde, trug sich am 30. Dezember 2014 zu. Er sei volltrunken an der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgetaucht und hatte verlangt, hereingelassen zu werden. Diese ließ die Tür verschlossen und rief aus Angst die Polizei. Als die Polizei eintraf hatte er die Tür eingetreten, seine Ex beschimpft und saß in der Küche und trank Bier. Während der Festnahme habe er Widerstand geleistet.
Wegen seines Vollrausches wurde der Täter während der Fahrt bewusstlos und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er dann weiter randaliert habe.
Durch einen Gutachter wurde dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die insbesondere bei übermäßigem Alkoholkonsum zutage trete. Nüchtern sei er ruhig und empfindsam. Der Gutachter empfahl eine gemeinsame Therapie für die Dauer von mindestens zwei Jahre für den Angeklagten und seine ebenfalls schwer alkoholkranke Lebensgefährtin.
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