Peine. In Niedersachsen gibt es aktuell einen Masernausbruch mit bislang vier erkrankten Personen, von dem die Landkreise Hildesheim und Peine betroffen sind. Die erste Erkrankung ist im Landkreis Hildesheim aufgetreten, wobei jedoch kein Bezug zu den Fällen des Masernausbruchs im Frühjahr 2019 besteht; die Ansteckung erfolgte während einer Auslandsreise. Im Landkreis Peine ist inzwischen eine Masernerkrankung bestätigt worden, die mit den Masernfällen im Landkreis Hildesheim in Verbindung steht. Dies teilt der Landkreis Peine mit.
Eine erkrankte Person aus dem Landkreis Hildesheim habe am 29. November eine Adventsveranstaltung der Oberschule Sölde in der Zeit von 12:30 Uhr bis 15 Uhr und 17 bis 19:30 Uhr besucht. Mit Masern könnten sich Personen ohne ausreichende Immunität oder ausreichenden Impfschutz angesteckt haben, die sich in dem genannten Zeitraum in der Oberschule Sölde aufgehalten haben. Das Gesundheitsamt Peine werde die infrage kommenden Schüler und deren Familien aus dem Landkreis Peine kontaktieren.
Gesundheitsämter ergreifen Maßnahmen
Die Gesundheitsämter der beiden Landkreise würden Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehöre unter anderem die Ermittlung und Information von möglichen Kontaktpersonen. Darüber hinaus könne das Gesundheitsamt als Schutzmaßnahme ansteckungsverdächtige Personen zum Beispiel verpflichten, bestimmte Orte nicht zu betreten.
Insgesamt seien seit Jahresbeginn in Niedersachsen 89 Masernfälle registriert worden, so viele wie seit 15 Jahren nicht mehr. 43 dieser Fälle gehören zu dem größeren Masernausbruch im Landkreis Hildesheim im Frühjahr dieses Jahres. In den letzten Jahren – und auch 2019 – habe sich gezeigt, dass neben Kindern immer mehr junge Erwachsene erkranken. Von den 89 bislang im Jahr 2019 übermittelten Masernfällen seien mehr als die Hälfte 20 Jahre und älter.
Dies unterstreiche die Bedeutung des Impfschutzes gerade in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sollten alle Menschen, die nach 1970 geboren sind, dafür Sorge tragen, dass sie zumindest einmal im Erwachsenenalter gegen Masern geimpft sind, es sei denn, im Impfausweis seien zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert. Bei vor 1970 geborenen Personen ist aufgrund der hohen Ansteckungswahrscheinlichkeit von Masern ein Immunschutz zu erwarten, eine Impfung sei somit in der Regel nicht erforderlich.
Masern sind höchst infektiös
Masern würden zu den Erkrankungen mit der höchsten Infektiosität gehören. Das Masernvirus werde sehr leicht und noch bevor erste Krankheitszeichen aufgetreten seien als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Bereits kurze und flüchtige Kontakte mit Erkrankten während der Infektionsphase könnten zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen. Eine Maserninfektion sei keine harmlose Kinderkrankheit. Sie verursache hohes Fieber, Husten, Entzündung der Augenbindehaut und einen typischen Hautausschlag. Die Erkrankung dauere mindestens zwei Wochen. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), die in ein bis zwei von 1.000 Fällen auftritt, beobachtet. Eine schwere Masernerkrankung könne auch zum Tod führen.
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