Motorrad-Raser filmen sich und stellen es ins Internet - Mit Konsequenzen

Gegen drei junge Männer wird ermittelt, einer stammt aus dem Kreis Peine.

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Region. Aufgrund des Verdachts auf Gefährdung des Straßenverkehrs sowie verbotene Kraftfahrzeugrennen führen Beamte der Hildesheimer Polizeiinspektion unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegenwärtig Ermittlungsverfahren gegen drei 23, 24 und 27 Jahre alte Motorradfahrer aus dem Landkreis Göttingen, der Stadt Hannover und dem Landkreis Peine. Das berichten Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Pressemeldung.



Der Einstieg in das Verfahren beruht auf Videos, die die Beschuldigten im Internet hochgeladen haben sollen. Demnach wird den Tatverdächtigen unter anderem vorgeworfen, im März dieses Jahres auf mehreren Teilstrecken der Landesstraße 485 zwischen Diekholzen und Sibbesse versucht zu haben, höchstmögliche Geschwindigkeiten zu erreichen und dabei die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen zu haben.

100 km/h zu schnell


So soll beispielsweise in einem Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um etwa 100 Stundenkilometer überschritten worden sein. In einem weiteren Fall soll es trotz Gegenverkehrs zu einem Überholmanöver vor einer Kurve gekommen sein. Darüber hinaus wird einem Tatverdächtigen zur Last gelegt, wiederholt auf dem Hinterrad gefahren zu sein und andere Verkehrsteilnehmer so überholt zu haben. Die einzelnen Tathandlungen sind Gegenstand der nun laufenden Ermittlungen.

Zum Zweck der Sicherung von Beweismitteln hat die Staatsanwaltschaft richterliche Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, die von den Ermittlern am Freitagmorgen vollstreckt worden sind. Dabei wurden digitale Speichermedien, die im weiteren Verlauf ausgewertet werden, sowie zur Tatzeit getragene Motorradkleidung sichergestellt.

Führerschein und Bike beschlagnahmt


Bei einem der Beschuldigten wurden auf richterliche Anordnung zudem der Führerschein sowie das tatrelevante Motorrad beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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