Müllentsorgung: Die Preise sind gestiegen

Zudem wurden die Regeln in Sachen Biotonne verschärft.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Die Müllentsorgung im Landkreis Peine ist teurer geworden. Zum 1. Januar hat A+B die Behältergebühren um 7 Prozent erhöht und auch die Abfallentsorgungssatzung in einigen wesentlichen Punkten angepasst, insbesondere bezüglich der Bioabfallsammlung. Darüber informieren die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B) auf ihrer Internetseite.



Wie viele andere Unternehmen sei auch A+B von Kostensteigerungen betroffen, die sich in vielen Bereichen des Betriebes niederschlagen, heißt es zur Begründung der Preiserhöhung. Das betreffe zum einen die Preissteigerungen bei den großen Entsorgungsverträgen für Rest- und Bioabfall, vor allem die ab 1. Januar greifende CO2-Abgabe bei der Verbrennung von Restabfall nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dazu kämen die gestiegenen Energiekosten, erhöhte Aufwände für Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und gefallene Wertstofferlöse, zum Beispiel für Altpapier.

Politik hat zugestimmt


Zum 1. Januar wurden daher die Behältergebühren um 7 Prozent erhöht. Dies habe der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe in seiner Sitzung am 22. November beschlossen und der Kreistag habe dem am 20. Dezember zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine vom 29. Dezember wurden die Änderungen rechtskräftig.

So wirkt es sich aus


Diese 7 Prozent-Erhöhung bedeute beispielsweise für einen Haushalt mit einer 60 Liter-Restmülltonne und einer 60 Liter-Biotonne und einer durchschnittlichen Leerungshäufigkeit Mehrkosten von 12,60 Euro im Jahr, bei einer Kombi von zwei 120 Liter-Behältern Mehrkosten von 20,90 Euro pro Jahr.

Neben der allgemeinen Gebührenerhöhung wurden einige Satzungsänderungen beschlossen, die sich aus der betrieblichen Praxis ergeben hätten und für die Qualitätssicherung der Produkte und Dienstleistungen maßgeblich wichtig seien.

Kein Kunststoff mehr im Biomüll


Um die Qualität des Bioabfalls und somit auch die Qualität des Komposts, der daraus hergestellt wird, zu erhöhen, müsse der Anteil von Fremdstoffen verringert werden. Zukünftig seien im Landkreis Peine daher nur noch Papiertüten zur Sammlung von Bioabfällen im Haushalt, die anschließend über die Biotonne entsorgt werden, erlaubt. Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und Anteile von Kunststoffen enthalten, seien von der Entsorgung über die Biotonne ausgeschlossen. Dies gelte auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Kunststoffbeutel, die für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden.

Sanktionen drohen


Damit das Ziel eines qualitativ hochwertigen Komposts auch erreicht werde, gibt es zusätzlich Maßnahmen, die eine Fehlbefüllung der Biotonnen sanktionieren. Biotonnen, die mit Restabfall oder anderen für die Biotonne nicht zugelassenen Abfällen wie Kunststofftüten befüllt wurden, werden nicht geleert. Die Tonne wird dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Sind bei der nächsten Leerung weiterhin unzulässige Abfälle enthalten, wird der Behälter, soweit erforderlich oder vom Tonnennutzer gewünscht, außerhalb der Regelabfuhr als Restabfall entleert - allerdings zu deutlich höheren Gebühren. Bei wiederholten Fehlbefüllungen könne A+B die Biotonne einziehen und durch einen entsprechenden Restabfallbehälter ersetzen.

Auch beim Sperrmüll gibt es eine Änderung. Um die Sperrmülltouren besser und verlässlicher planen zu können, sei es notwendig geworden, bei Abholungen das Sperrmüllvolumen auf maximal 8 Kubikmeter zu begrenzen. Wie bisher sind 4 Kubikmeter pro Jahr und Haushalt gebührenfrei, auch bei Selbstanlieferung im Abfallentsorgungszentrum. Sollte einmal eine deutlich größere Menge an Sperrmüll anfallen, werde A+B eine situationsgerechte Lösung finden, verspricht das Unternehmen.

Brände an Entsorgungsfahrzeugen


Leicht entzündliche Flüssigkeiten oder Materialien (zum Beispiel nicht entleerte Spraydosen, Akkus) seien nicht nur im Sperrmüll, sondern auch im Schrott und Grobmüll verboten. Diese hätten in der Vergangenheit mutmaßlich die Brände an Entsorgungsfahrzeugen von A+B ausgelöst und erhebliche Sachschäden verursacht.


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