Neue Corona-Regeln: Landkreis richtet Bürgertelefon ein

Das Bürgertelefon kann ausschließlich Fragen zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen beantworten und ist befristet bis zum 20. März.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn bietet unterschiedliche Anlaufstellen für verschiedene Anliegen rund um die Corona-Pandemie an. Anlässlich der neuen Corona-Verordnung und den angekündigten Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen, wurde ein zusätzliches Bürgertelefon für Auskünfte zu den Regelungen und Maßnahmen geschaltet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.


Das Bürgertelefon ist ab sofort erreichbar unter der Telefonnummer 0800/8282–444. Die Anrufe werden montags, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 17 Uhr entgegengenommen. Das Bürgertelefon kann ausschließlich Fragen zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen beantworten und ist befristet bis zum 20. März. Für Detailfragen müssen sich die Bürger an die spezifischen Ansprechpartner wenden.

Alle Ansprechpartner im Überblick:


Allgemeine Anfragen an das Gifhorner Gesundheitsamt können Bürger über die Telefonnummer 0800/8282–555 (Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr) stellen. Das Gesundheitsamt bittet jedoch darum, nur in dringenden Fällen anzurufen. Anliegen, die nicht eilig sind, können per E-Mail an gesundheitsamt@gifhorn.de gerichtet werden.


Positive Selbst-/Schnelltestergebnisse können ohne vorheriges Telefonat direkt per E-Mail an coronapositiv@gifhorn.de gesendet werden. Für positive PCR-Testergebnisse sowie Kontaktpersonen stehen Onlineformulare auf dieser Internetseite zur Verfügung. Nach dem Ausfüllen und Absenden der Formulare erhalten die betroffenen Personen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen in Schriftform – entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.


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Bei bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich aus der Quarantäne frei zu testen. Nachweise über eine Freitestung müssen an
freitestung@gifhorn.de gesendet werden. Rückfragen rund um das Thema Corona-Impfung werden unter der Telefonnummer 0800/9982-222 montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr beantwortet. Gewerbetreibende können sich per Telefon (05371/82-321 oder 05371/82-255) oder per E-Mail (gewerbeangelegenheiten@gifhorn.de) Informationen einholen.

Für Fragen zu den Themen Schule und Sport gibt es die Telefonnummer 05371/82-421 und die E-Mail-Adresse schuleundsport@gifhorn.de. Für die Kinderbetreuung die 05371/82 – 578 und notbetreuung@gifhorn.de. Fragen zur Impfpflicht in Einrichtungen nimmt der Landkreis unter der E-Mail-Adresse impfschutz@gifhorn.de entgegen.


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