Peine. Angesichts der Unsicherheiten von Lehrern, Erziehern und Eltern zu den ab Montag geltenden Änderungen im Hinblick auf Kindertagesstätten und Schulen hat der Landkreis Peine die wichtigsten Informationen noch einmal zusammengefasst und gibt einen Überblick über die geltenden Regelungen in Schulen und Kitas.
Ab Montag, 10. Mai, wechseln die Kindertagesstätten im Landkreis Peine in den eingeschränkten Regelbetrieb. Dies bedeute, dass alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in die Krippe, den Kindergarten oder den Hort können. Dabei sollen eine feste Raumaufteilung und besondere Hygienevorschriften gelten.
Öffnung der Schulen
Auch die Schulen im Landkreis Peine würden ab dem kommenden Montag wieder den Wechselunterricht („Szenario B“) für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Hier würden ebenfalls besondere Hygieneregeln gelten. So müssten sich beispielsweise das Lehrpersonal, sonstige Bedienstete und die Schüler zweimal wöchentlich testen.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums sei eine Allgemeinverfügung des Landkreises Peine nicht erforderlich. Die Regelungen der am 10. Mai in Kraft tretenden Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten direkt, da der Landkreis derzeit nicht beabsichtigt, schärfere Maßnahmen als in der Landesverordnung vorgesehen, zu verhängen.
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