Osterfeuer: Brennmaterial erst ab Gründonnerstag anliefern


Symbolfoto: Sina Rühland
Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Peine. Osterfeuer gehören für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Fest. Auch in diesem Jahr werden in knapp drei Wochen im Landkreis Peine vielerorts wieder traditionell Osterfeuer ausgerichtet.


Sie gelten als Brauchtumsfeuer und sind in Niedersachsen genehmigungsfrei. Es ist lediglich eine Anzeige bei der örtlichen Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung erforderlich.

Naturschutzbelange müssen beachtet werden


Damit die lodernden Holzstöße allerdings nichts zum Scheiterhaufen für Vögel und Kleintiere werden, ist es erforderlich, die Osterfeuer nicht vor Gründonnerstag, 13. April, aufzuschichten. Vor diesem Termin soll auch keinesfalls eine Anlieferung erfolgen. Denn selbst ein Umschichten bereits länger abgelagerter Haufen vor dem Abbrennen löst das Problem nicht. Auch hierbei würden bereits vorhandene Nester zerstört und Jungvögel getötet.

Einer der Hintergründe dieses dringlichen Hinweises unserer Naturschutzbehörde, der ebenso allen Gemeinden gegeben wurde, ist der diesjährige späte Zeitpunkt des Osterfestes. Dadurch ist es sehr wahrscheinlich, dass in bereits länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen Vögel, wie beispielsweise der Zaunkönig, die Hecken­braunelle oder das Rotkehlchen brüten und sich dort schon Gelege oder sogar die ersten Jungvögel befinden. Werden diese Holzhaufen angezündet, können Gelege zerstört werden oder Jungvögel qualvoll verbrennen.

„Wir weisen deutlich darauf hin, dass dieses – ganz abgesehen von der Quälerei für die Tiere - kein Kavaliersdelikt ist. Denn das Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören von Gelegen und Fortpflanzungs­stätten besonders geschützter Tierarten – wozu im Übrigen auch alle europäischen Vogelarten gehören - ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise einer vorsätzlichen Handlung oder wenn eine streng geschützte Art betroffen ist, kann es sich sogar um eine Straftat handeln“, mahnt Kreissprecher Henrik Kühn.

Um den artenschutzrechtlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen und so ein problemloses Abbrennen der Osterfeuer zu ermöglichen, solle der Gründonnerstag demnach der erste Tag sein, an dem Anlieferungen zu den Brennplätzen für die Osterfeuer möglich sind. Unsere Erfahrungen zeigen, dass dieses in vielen Ortschaften im Landkreis ohnehin so gehandhabt wird und der Karsamstag als einheitlicher Anliefertermin für die Osterfeuer genutzt wird. So werden auch die Belange von „Igel & Co.“ beachtet und das Osterfeuer wird eine schöne und ungetrübte Gelegenheit, sich mit Freunden zu treffen und am lodernden Feuer zu erfreuen.


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