Partnerin getötet: 78-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Am heutien Freitag fiel am Landgericht Braunschweig das Urteil gegen einen 78-Jährigen. Er soll im Januar in Wendeburg seine Lebensgefährtin getötet haben.

Heute fiel am Landgericht das Urteil.
Heute fiel am Landgericht das Urteil. | Foto: Matthias Kettling

Wendeburg/Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat am heutigen Freitag den 78-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte im Januar seine Lebensgefährtin getötet.



Der Mann hatte sich seit dem 22. Juli vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 23. Januar 2025 in Wendeburg seine langjährige Lebensgefährtin getötet zu haben. Der Angeklagte befand sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Beziehung mit tödlichem Ausgang


Die Anklage zeichnete das Bild einer zunehmend belasteten Beziehung: Über 14 Jahre lang waren der Mann und die 62-jährige Frau liiert, zunächst heimlich, später offiziell. Im September 2022 war der damals 76-Jährige in das Haus seiner Partnerin gezogen. Während das Zusammenleben anfangs harmonisch verlief, wuchsen die Spannungen mit der Zeit. Altersunterschied, gesundheitliche Probleme des Mannes und der Wunsch der Frau nach mehr Eigenständigkeit sollen das Verhältnis zunehmend zerrüttet haben. Beim Angeklagten habe sich zunehmend ein starkes Kontrollbedürfnis entwickelt.

Mit Hammer geschlagen und erwürgt


In der Woche vor der Tat herrschte Funkstille nach einem Streit. In der Nacht vom 23. auf den 24. Januar eskalierte die Situation im Schlafzimmer. Zunächst verbal, dann körperlich. Der Mann soll einen Schreckschussrevolver gezogen, mit Reizgaspatronen geladen und das gesamte Magazin auf die Frau abgefeuert haben – mindestens einen Schuss aus nächster Nähe in Richtung Kopf.

Da sich die Partnerin weiter zur Wehr setzte, soll der Mann dann die Waffe schließlich als Schlaginstrument eingesetzt und seiner Partnerin schwere Verletzungen an Händen und Kopf zugefügt haben. Anschließend soll er aus seiner Werkstatt einen Gummihammer geholt und damit auf die Frau eingeschlagen haben. Um die Tötung sicherzustellen, soll er sie mit dem Gürtel eines Bademantels gewürgt haben. Die 62-Jährige verstarb kurze Zeit später an den massiven Gewalteinwirkungen.

Flucht und Unfall


Nach der Tat soll sich der Mann gewaschen, das Handy der Frau zerstört und anschließend mit ihrem Auto geflohen sein. Auf der Bundesstraße 214 kam es kurz darauf zu einem Frontalzusammenstoß mit einem Lastwagen. Unangeschnallt und schwer verletzt überlebte er nur knapp und musste mehrfach notoperiert werden.

Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft


Mit dem Urteil folgte die Kammer in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Die Nebenklage plädierte auf zehn Jahre. Der Verteidiger ging ebenfalls von Totschlag aus, beantragte jedoch eine Strafe nicht höher als sieben Jahre, berichtet Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Verteidigung und Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.

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