Peiner Freigängerkatzen sollen kastriert werden

von Frederick Becker


Freigängerkatzen soll nach einem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion die Fortpflanzungsfähigkeit genommen werden. Symbolfoto: Anke Donner
Freigängerkatzen soll nach einem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion die Fortpflanzungsfähigkeit genommen werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Peine. In der Sitzung des Planungsausschusses am morgigen Mittwoch wird es unter anderem um eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Stadtgebiet gehen.


Die CDU-Stadtratsfraktion hatte bereits im vergangenen Sommer beantragt, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einzuführen. „Eine Verordnung über eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen fürdas Stadtgebiet gibt es für die Stadt Peine, wie auch für die weit überwiegende Zahl der deutschenKommunen bislang nicht“, heißt es in der entsprechenden Vorlage.

In Braunschweig, Wolfsburg und Celle existieren bereits Verordnungen. Hintergrund sind Bestrebungen von Politik und Tierschutzvereinen. „Erfahrungen, dass die Verordnung nachhaltige Wirkung zeigt, wurden nicht gemacht. Auf Landesebene gibt es keine bekannte Regelung.“

Das würde die Verordnung beinhalten:


„Mit dem Erlass einer Katzenkastrations- und Kennzeichnungsverordnung werden Katzenhalter verpflichtet, ihre Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, soweit sie sich außerhalbeines Gebäudes aufhalten können. Als Halter im Sinne einer zu erlassenden Verordnung gelten auch Personen, die freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgen“, stellt die Verwaltung in der Vorlage klar. Das stelle einBetreuungsverhältnis dar, durch das eine tierschutzrechtliche Verantwortlichkeit entsteht.

Um einer unkontrollierten Vermehrung von Katzen entgegenzuwirken, könne eine Katzenkastrations- und Kennzeichnungsverordnung hilfreich sein, weil das Thema damit einebreitere Öffentlichkeit erfahre und im Ergebnis rechtliche Konsequenzen aus der Verordnung abgeleitet werden könnten.

Das droht bei Verstößen:


„In Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit für aufgefundene Katzen zugeordnet werden kann,wären Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, soweit der Halter der Kastrationspflicht nicht nachgekommen ist“, erklärt die Verwaltung. Laut Tierschutzgesetz (TierSchG) sei die Kastration zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung zulässig. TierschutzrechtlicheBedenken bestünden nicht.

Ein systematischer Vollzug und Kontrollen bei Katzenhaltern werden indesausKapazitätsgründen nicht möglich sein. Außerdem fehlt der Stadt entsprechend ausgebildetesPersonal.

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