Peine. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich an Ressourcen, die einem Pflegebedürftigen erhalten geblieben sind. Der Gutachter stellt fest, was die Person noch selbst leisten und bewältigen kann und wo sie Schwierigkeiten hat. Die Pflegeberaterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen informieren am 10. September, wie sich Betroffene oder Angehörige für das neue Begutachtungsverfahren vorbereiten können. Dies berichtet der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung.
Dabei geht es um Fragen wie: Welche Informationen benötigt der Gutachter und welche Fragen stellt er? Dürfen die pflegenden Angehörigen bei der Begutachtung dabei sein? Wie kann die Versorgungssituation wahrheitsgemäß, vollständig und präzise dargestellt werden? Welche Unterlagen sind hilfreich? Kann ein Gutachter etwas empfehlen? Wer und warum kann als Pflegeperson eingetragen werden? Welche Bedeutung haben die Diagnosen und welche die Symptome einer Krankheit? Was versteht der Gutachter unter „überwiegend selbstständig“ und was unter „überwiegend unselbstständig“? Ist das ein Unterschied? Die kostenfreie Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Peiner Seniorentreff, Winkel 31. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das Team des Pflegestützpunktes hat seit Kurzem personelle Verstärkung bekommen. Pflegeberaterin Joana Möbes hilft Betroffenen und Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege.
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