Peine. Die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für viele Vereine in Niedersachsen. CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett äußert sich dazu, dass CDU Vereine beim Datenschutz entlasten will. Die zugehörige Pressemitteilung veröffentlichen wir nachfolgend unkommentiert und ungekürzt.
"Mitgliederverwaltung, Datenverarbeitung und Teilnehmerlisten: Für 56.750 Vereine in Niedersachsen gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Auch im Landkreis Peine stellt ihre praktische Umsetzung die ehrenamtlich Tätigen vor große Herausforderungen – vor allem aufgrund teils erheblicher Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung drohen. Aus Sicht des CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett müsse die Politik nun gegensteuern: „Wir wollen diejenigen in unserer Region, die sich ehrenamtlich engagieren, die Arbeit erleichtern und nicht durch komplizierte Regelungen erschweren.“ In einem Entschließungsantrag fordert die CDU die Landesdatenschutzbeauftragte nun auf, bei einem Erstverstoß den Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu befolgen.
„Sollte sie diesem Ansinnen folgen, müssten Vereine zunächst keine Bußgelder befürchten“, sagt Christoph Plett. Darüber hinaus sei die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde des Landes gebeten worden, ehrenamtlich Tätige bestmöglich zu beraten und zu schulen: „So wichtig der Schutz persönlicher Daten ist, so komplex ist das Gesetz, das diesen Schutz garantiert. Wir wünschen uns anwenderfreundliche und konkrete Handlungs- und Formulierungshilfen für Vereine, damit sie mit den neuen Regeln rechtssicher umgehen können.“
Auch die Landesregierung werde gebeten, sich im Bund für Erleichterungen einzusetzen, so Christoph Plett. „Unser Ziel ist, dass ehrenamtlich tätige Vereine von ihrer Verpflichtung befreit werden, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine derartige Änderung würde unsere Vereine im Kreis Peine erheblich entlasten.“"
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