Schottergärten: Landkreis und Gemeinde Ilsede überprüfen Neubaugebiet

Viele Eigentümer vergessen, dass nur ein bestimmter Teil eines Grundstücks versiegelt werden darf. Dies beinhaltet neben dem Haus auch Pflasterflächen und Schottergärten und ist in den Bebauungsplänen festgeschrieben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Ilsede. Mit der Bezeichnung Schottergärten wird im Wesentlichen eine Art der Bodenversiegelung bezeichnet, die als kritisch betrachtet werden muss. Schottergärten werden als pflegeleicht und unkrautfrei angepriesen. Besonders in Neubaugebieten erfreuen sie sich daher großer Beliebtheit. Allerdings sind Schottergärten meist nur spärlich bis gar nicht bepflanzt, was bedeutet, dass Tiere in ihnen keinen Schutz und keine Nahrung finden. Folien oder Vlies, die oftmals ausgelegt werden, bevor Schotter eingebaut wird, sorgen dafür, dass keine Insekten und andere Lebewesen zwischen dem Erdboden und der Vegetationsschicht zirkulieren können. Der Boden verliert an Qualität und wird funktionslos. Viele Eigentümer vergessen auch, dass nur ein bestimmter Teil eines Grundstücks versiegelt werden darf. Dies beinhaltet neben dem Haus auch Pflasterflächen und Schottergärten und ist in den Bebauungsplänen festgeschrieben. Gemeinsam mit Otto-Heinz Fründt, Bürgermeister der Gemeinde Ilsede, Ortsbürgermeisterin Ilse Schulz, Vertretern des Ortsrats Ilsede sowie der Bauordnung des Landkreises Peine schaute sich Kreisrat Mews die Situation am Montag im Neubaugebiet Nord in Groß Ilsede an. Dies berichtet der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung.


„Wesentliche Eckpfeiler einer verantwortungsbewussten Klimaschutzpolitik in unserem Landkreis Peine ist die Gemeinschaft vor Ort. Das Einbinden vieler Akteure und Netzwerke, die Schaffung neuer Strukturen und Bündnisse sind Voraussetzung für Engagement auf lokaler Ebene und schafft Identität in der Klimaschutzarbeit. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten. Nur so wird es möglich sein, die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen“, erklärt Christian Mews, Kreisrat für Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz.

„Wir haben feststellen müssen, dass es eine Vielzahl an Grundstücken gibt, bei denen der Versiegelungsgrad grenzwertig ist. Deshalb wird die Bauordnung in den kommenden Wochen diese Grundstücke kontrollieren und dort, wo es erforderlich ist, Anhörungen der Eigentümer veranlassen“, berichtet der Kreisrat. Man sei mit zahlreichen Bewohnern des Baugebietes ins Gespräch gekommen. „Dabei haben wir eine aufgeschlossene Grundstimmung festgestellt. Viele Anwohner wussten nicht, dass Schottergärten als versiegelte Flächen gelten. Dem Landkreis Peine und der Gemeinde war sehr wichtig, diesen Ortstermin auch zum direkten Informationsaustausch zu nutzen, um sich von den Betroffenen ein Stimmungsbild einzuholen“, so Mews.

Die Gemeinde Ilsede werde in den kommenden Tagen wiederholt ein Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer im Neubaugebiet Nord senden. Darin werden Details zum erlaubten Versiegelungsgrad erläutert.

Weiterführende Informationen, Links zum Thema und Ansprechpartner für eine Beratung sind auf der Homepage des Landkreises Peine zu finden: www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Bauordnung-und-Raumordnung/FAQ-Wichtige-Informationen


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